Dritter Abschnitt.
Der trassirte Wechsel.
§. 156.
Zweck der Tratte.
Der Zweck, der durch die Tratte erreicht werden kann *),bestimmt sich theils durch den Zahlungsauftrag, theils durchdas Summeuvcrsprechen Der Zweck, den die Tratteausweiset, ist nur Zahlung des Trassaten an den Nehmerder Tratte, so wie die Tratte es besagt (begebcnermaßenund trassirtermaßen). Die Erfüllung des Wcchselvcrspre-chcns ist nicht Zweck der Tratte, es hat seine Bedeutungfür den Fall, daß dieser Zweck nicht zu erreichen ist. Nurausnahmsweise ist sie der Zweck der Wechselpersoncn. Ver-gleicht man die Wechselsumme zahlbar am Zahlungsortmit der am Begebungsort gezahlten Valuta, so liegt derTratte immer ein Wechsel, das ist ein Verwechseln, Ver-tauschen, des Ortes und häufig auch der Münzsorte un-ter. Daher stammt der Name Wechsel, oamdium. DieDeckung und die Valuta dienet zuweilen nur jenem Zweck,welchen die Tratte ausweiset. Durch die der Tratte un-
1) In England sollen stets für ungefähr 100 Millionen Pf.St. Wechsel und Anweisungen umlaufen. Nau Volkswirthschafts-lehre. S. 284.
2) Es ist bei der Tratte zu unterscheiden der einseitige Zweckdes Trassanten, deö Trassaten, des Trattennchmers, und derzweiseitige Zweck, d. h. dasjenige, waS erklärter Vertragswille ist.