Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
Seite
70
Einzelbild herunterladen
 

70

Der traffirte Wechsel.

Ursprünglich war auch hier die gewöhnliche Briefform:die Anrede, Begrüßung , die Schlußcmpfehlung, dieAdresse auf dem Rücken des Wcchselbriefes, von hier so-dann verdrängt durch die Indossamente. Man unterschei-det Wechsel von der Hand und gemachte Wechsel

Werth (erhalten) und stellen eS in Rechnung (laut oder ohneBericht).

Herrn B. A.

in (Lübeck .)

9) Bend er W.N. I. S. 205. 206.

10) Die Tratte ist ein Wechsel von der Hand, nicht eingemachtes Papier. Denn sie ist ein von der Hand des Wechsel-gebers ausgestellter vollständiger Wechsel. Einen solchen Wech-sel nennt der kaufmännische Sprachgebrauch einen Wechsel vonder Hand (ellow cks la msiii, camllium Manuale). Er nennteinen gemachten Wechsel oder gemachtes Papier einen solchenWechsel, welchen der Geber selber als Nehmcr erhalten, der alsovon einer andern Hand, als der seinigen vollständig ausgestelltist, von ihm also indossirt wird. Ein Wechsel an eigene Ordre,obgleich durch Indossament begeben, ist daher ein Wechsel vonder Hand. Es ist also unrichtig, den Unterschied darauf zu stel-len, ob der Wechselgeber Aussteller oder Indossant ist. Ein in-vofsirtcr Wechsel ist nicht immer ein gemachter Wechsel, aber eingemachter Wechsel immer ein indossirter, einmal oder mehrmalsindossirt. Eine Tratte, die der Trassant wieder als Jndossatarerhält, und weiter indossirt, ist für seinen Jndossatar ein gemach-ter Wechsel. Ein Wechsel von der Hand hat nur einem Vege-bungsvertrage, ein gemachter Wechsel hat mehreren Begebungs-vcrträgen als Urkunde gedient. Es ist aber ganz gegen denSprachgebrauch (dieß gegen Einert Wechselrecht. S. 184.), ei-nen Wechsel, weil er acceptirt ist, ein gemachtes Papier zu nen-nen. Der Kaufmann liebt das gemachte Papier, das will sa-gen : die bereits begebenen Wechsel. Wer einen gemachten Wech-sel in dem Wechselschluß sich ausbcdingt, der ist durch eine ac-ccptirtc Tratte nicht befriedigt. Daher unterscheidet man auchBegebung von der Hand und Begebung gemachter Wechsel.