Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
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Der Wcchsclvcrtrag.

Protest. Der Wechsclgcber, der Trassant und Indossant,verspricht die Zahlung gegen den Wechsel undProtcst.

8. 18t.

Ein Summenversprcchen ist, wenn auf einem Wechsel geleistet, gültig.

Das Wechsclvcrsprechen ist entschieden ein gültiges Ver-sprechen. Wird also nachgewiesen, daß es ein Summcn-versprcchcn ist, so crgiebt sich von selbst, daß ein Sum-inenvcrsprechen, wenn auf einem Wechsel geleistet, gültigist. Dieß ist eine Ausnahme von der Regel. Denn einSummenversprcchen ist an und für sich, d. h. von beson-deren Ausnahmen übgeschen, entschieden ungültig. Denndas Summcnversprechen ist seiner Natur nach ohne cnusaclolttmtjj, weil eben weiter nichts als die Summe und un-abhängig von allem unterliegenden Verhältniß versprochenwird. Die Schrift, welche dasselbe enthält, ist cine cautiointlisoeMa, und der Grundsatz, daß eine solche ungültigsei, rristirt noch entschieden in unserm Recht. Wollte mandas Summcnversprechen anders als ausnahmsweise gc-'statten, so würde es jenem Grundsatz an aller Anwend-barkeit fehlen. Ich kann versprechen zu zahlen, was ichschulde, auch was ein Anderer schuldet, ich kann verspre-chen, daß ich die Schuld zahlen wolle, auch selbst daß ichdie Summe der Schuld zahlen wolle, und kann dabeiauf viele Einreden verzichten, aber ich kann nicht gültigschlechthin versprechen, daß ich eine Summe zahlen wolle.DaS Versprechen, eine Schuld zu zahlen, ist gültig, auchdas Versprechen, die Summe einer Schuld zu zahlen, istgültig, das Versprechen, eine Summe zu zahlen, ein rei-nes Summcnversprechen ist ungültig. Von dieser Ungül-tigkeit macht das Wechsclversprcchcn eine Ausnah m e.Ein einfaches schlechtweg gegebenes Zahlungsversprechen ist