Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
Seite
121
Einzelbild herunterladen
 

§. 181. EinSummenv. ist, wenn auf einem W. geleistet, gültig. 121

gültig, wenn es auf einem Wechsel gegeben wird. Vor-aussetzung ist dabei, daß die Summe eine Geldsumme ist.Die Nömer hatten so ein mündliches Versprechen in demInstitut der Stipulation *), es gewährte ihnen, was unsdas Wechsclinstitut gewährt, unser Trattcnvcrkehr war beiihnen der Dclegationsvcrkehr ^). Solche Versprechen, welcheeine anderweitige causa «lelxmcli haben, also Schuldvcr-sprechen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit des Wechsels nicht.ES ist vielmehr ein Widerspruch zwischen Schuldversprc-chcn und Summcnversprechen. Nur für die Gcltendma-chung des Summenversprechcns, also der materiellen Wcch-sclstrcnge, ist die procefsualischc Wechselstrenge mit der zuihr gehörenden Wechselhaft da. Daher haben bloße Schuld-versprechen, welche neben dem Summcnversprechen aufdem Wcchselpapier erscheinen, auch nicht die procefsualischcWechsclstrcngc für sich, sie erzeugen keine Wechselklage.Dahin gehört die Verpflichtung des Trassanten, den Tras-saten zu decken, die Verpflichtung des Acceptantcn, welchernicht zahlte, dem Trassanten das-Interesse zu ersetzen,denn diese Verpflichtungen beruhen auf einem Mandat.Dahin gehört ferner eine Vcrbürgung, welche auf demWcchselpapier geleistet ist^). Es ist eine Singularität,wenn in einzelnen Particularrcchtcn die proccssualischc Wcch-selstrcnge auch mit eiuem Schuldversprcchen verbunden wcr-

1) Es konnte eine snmmao solmio versprochen werden, z. B.D. 2. §. 7. O. 6s so sjuod csi'do loco (13- 4.).

2) Dieß stellt sich ganz klar heraus, wenn man oben Bd. 1.8- 131. vergleicht und hier statt Delcgant, Delcgat, Delcgatarliest Trassant, Trassat, Trattcnnchmcr.

3) Das heißt eine wirkliche Vcrbürgung, nicht zu verwechselnmit dem Aval, welcher nicht eine Vcrbürgung, sondern ein Wech-sel ist.