§. 182. Das Wcchsclversprcchcn ein Sunnncnvcrsprechen. 123
das Accept des Ehrenacccptantcn für gültig erklärt, indiesem liegt ein nicht beauftragtes Summenversprcchcn.Zwischen dem Acccptantcn und dem Nchmer des Acccptcsfehlt es an einem anderweitigen, dem Accept unterliegen-den Verhältniß gänzlich. 2. Der eigene Wechsel lautetwörtlich: ich verspreche die Summe von —. Das Ver-sprechen ist gültig, ohne daß es einer Angabe der caussllelmuäi bedarf. In den freilich nicht seltenen Valutafor-meln ist eine solche nicht enthalten, auch nicht in denen,welche nach manchen Wechselordnungen erforderlich sind.Die Gültigkeit des eigenen Wechsels steht in fast allenWechselordnungen fest. 3. Auch in dem Begebungsver-trage des Trassanten, welcher nach allen Wechselordnun-gen ohne Ausnahme, eine gültige und eine durch die pro-cefsualische Wechselstrengc gesicherte Verpflichtung begründet,ist ein Summcnvcrsprechen enthalten. Daß in der Be-gebung der Tratte ein Versprechen des Trassantenliegt, obgleich ein solches aus dem wörtlichen Inhalt derTratte, der nur einen Zahlungsauftrag ausweiset, nichterschlossen werden kann, beruht auf einem Gewohnheits-recht und allen Wechselordnungen. Gegen den Trassantenfindet aus der Tratte die Regreßklage, entschieden eineWechselklage, Statt. Daß dieses Versprechen ein Sum-me «versprechen ist, läßt sich nur durch eine weitläuftigeErörterung ^ befriedigend herausstellen. Es läßt sichnachweisen, daß der unklare Satz: der Trassant versprichtdie Zahlung an einem andern Ort, nicht dahin verstandenwerden kann: der Trassant verspricht 1. daß er dort zahlenwerde; auch nicht 2. daß er dort zahlen werde durch den
1) Sie findet sich unten §: Inhalt des Begebungsver-tragcö.