K. 210. Der Protest.
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der Rechte seines Nequirenten, also sagt er rein wörtlich genom-men, daß er bezeuge die Nichtzahlung. Man lese die deutschen,französischen, englischen, holländischen Proteste. Der Protest istalso Zeugniß. In diesem Sinn kommt der Ausdruck zirotsstatiovielfach vor. Vgl. caj). 73. X. cks gppsUakionibus 2. 28 undbesonders cku Onngs 8. v. pi ol68lnUo u. s. w. Dafür sprichtauch der gebräuchliche Ausdruck: Protest leviren, Protest erheben,Protest aufnehmen. Es ist dieß das eartsm levare, die Urkundeaufnehmen. Vgl. Grimm Ncchtsalterthnmer. S. 557. 558.
2. Soll das Wort Protcstation Nechtsverwahrung bedeuten,so wäre auch Folgendes zu erwägen. Es ist nicht der Wechsel-gläubiger, der da protestirt, sondern der Trassat. Nach den we-nigen Zeugnissen, die wir haben, ward, ehe die Notariatsprotesteaufkamen, die Nichthonorirung des Wechsels von dem Trassatenselbst aus dem Rücken des Wechsels bemerkt mit den BuchstabenU. oder 8. U. (sou1>8 Ui-ole8>.s) — Mariens Ursprung desWechselrechts. S. 67. S. 108.109.—, welche also auf ein Pro-testiren von Seiten des Trassaten deuten. Es wäre also denk-bar, daß die Notariatsiustrumentc deshalb den Namen Protesteund die Protestationsformel (vielleicht anfangs in einer etwasandern Form als setzt) erhalten haben, weil sie an die Stelleder eigenhändigen Verwahrung des Trassaten gegen die Hono-rirung traten. Während früher nur der Wechselinhaber präsen-tste und der Trassat protestirtc, war es nun der Notar, welchernoch einmal förmlich für den Wechselinhaber präscntirte und fürden Trassaten protestirtc. Weil die Präsentation und die Wei-gerung der Honorirung in Gegenwart des Notars geschehen muß,so präsentirt dieser selber im Auftrag des Wechselinhabers undnimmt selber den Protest des Trassaten entgegen. Protest isthiernach Weigerung des Trassaten. Dafür spricht auch der Aus-druck: die Tratte ist unter Protest gegangen (es ist das altek. oder 8. U.), und die Tratte kommt mit Protest zurück. Soauch die neapolitanische Pragmatica von 1562. loi-nato conprot68ti (Mariens Ursprung S. 67. Nr. 6), und unser Ausdruck:ich habe mir leider einen Protest geholt von T., den ich bat.
3. Das Wort Protest deutet also auf Zeugniß und auf die