232 Der Protest und Regreß.
Wechselnehmer. Die Tratte heißt Rückwcchsel, RicambioNicorswcchsel, Retourwechsel, Herwcchsel, Gegenwechsel,Wicdcrwechscl. I. Die Rücktrattc wird zweifach begeben.Entweder so, daß der Geber derselben die zur Regreß-klage dienenden Papiere dem Nehmcr nicht mitübergiebt,wo dann dem letzteren entweder gar nicht bekannt wird,daß die genommene Tratte eine Rücktratte ist, oder ihmangezeigt, vielleicht selbst auf dem Wechsel bemerkt wird,daß er, wie seine Nehmcr, am Zahlungsort und vonwem dort jene Papiere nvthigcnfalls erhalten werde ^).Oder so, daß der Nehmcr der Rücktrattc jene Papiere(den protcstirten Wechsel, den Protest und die Retourrcch-nung nebst ihren Anlagen) eingehändigt und cedirt er-hält. Es liegt eine Rücktrattc mit Beilagen vor.Die Rücktratte bekommt durch die Beilagen den besonde-ren Werth, daß der Nehmcr derselben auf das Aeceptziemlich sicher rechnen kann, weil er, wenn sie nicht ho-norirt wird, in ihnen das Mittel hat, den Nctrafsatcnals Rcgrefsatcn wcchselrcchtlich auszuklagen. Die Acccpta-tion, überhaupt die Honorirung, der Rücktratte steht inder Willkür des Retrassaten, auch wenn dieselbe die mit
2) Rückwcchsel, Ricambio, in einem andern Sinn: der
Cours, zu welchem der Nnckwechscl begeben wird, also die Summ e,auf welche der Rückwcchsel lautet, in einem noch andernSinn:die Differenz zwischen dieser Summe und der Valuta, welcheder Netrafsant seinem Wcchselgeber gab, in einem noch andernSinn: ein Wechsel, welchen der Trassat auf den Trassantenzieht, um durch dessen Begebung die Deckung einzuziehen,also ein Deckungs Wechsel.
3) Durch diese Anzeige und Bemerkung wird die weitere Be-gebung der Rücktrattc gar nicht nothwendig gehindert, man denkenur, der Nctrassat und Nctrassant sind solide Häuser, und der