Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
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247
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§. 221. Präjudicirter Wechsel. Fortsetzung. 247

zustehe, den Regreß von sich abwenden kann, nun dochdem Jndofsatar gegen den Trassanten ohne den gehö-rigen Protest der Regreß zustehen solle. Der Grund,warum der Indossant nicht haftet, ist nur so zu stel-len: Der Indossant ist nur gegen Auslieferung vonWechsel und Protest zur Einlösung verpflichtet. Nur

so ist es aber auch der Trassant. Ob und wozu derWechselgeber, der Indossant und der Trassant, den Pro-test brauchen kann und will, ist gänzlich gleichgültig ").

11) Auch Einert W.N. S. 255. 256. macht die Unter-scheidung. Er meint:man gehe aber zu weit, wenn man beijeder Negreßnahme den Protest voraussetze und als Solennitäterfordere, weil, wenn sich das Factum der richtigen Präsenta-tion, z. B. durch Zeugen, oder durch Eidesantrag beweisen las-sen würde, das Bedürfniß dieser Solennität vollständig erledigtsei, so oft es der Inhaber mit einem Garant des Wech-sels zu thun habe, bei dem die Regreßnahme aufhöre.So sei denn der Protest zu ersparen, wenn der Inhaber aufniemand andern, als auf den Aussteller den Regreß nehmenwolle und könne, es scheine hier lediglich seine eigene Sache zusein, wie er den Beweis der Präsentation führen wolle, undwas er dabei wage, wenn er sich anderer Beweismittel dabeibedienen möchte." Ein Grund für diese Behauptung ist es nicht,wenn es weiter heißt:Es kommt auch wirklich bisweilen vor,daß ein Geber des Wechsels dem Nehmer die Lcvirung des Pro-testes erläßt, oder wohl gar untersagt. So pflege» auch Jn-tcrvenienten, wenn sie den Ehrenaccept leisten, sich dessen, daßsie ohne Protest einlösen wollen, auf dem Wechsel zu erklären."Einert giebt aber gleich hinterher zu, daß nach der jetzigenPraxis der Protest schwerlich fehlen dürfe, und daß es auchpolitisch sei, ihn zu fordern. Die Praxis hat aber sehr guteGründe für sich. Denn man kann eS gar nicht übersehen, obder Trassant den Protest nicht braucht. Man nehme den Fall.Der A. hat einen Wechsel auf T. gezogen und dem B. gege-