Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
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§. 225. Notification des Protestes.

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innigen geben ihre Bestimmung in Betreff des Acccptan-tcn im deutlichen Gegensatz zum Trassaten ^), also nurin Betreff des Acceptanten, oder bestimmen verschieden inBetreff des Trassaten und des Acceptanten andereWechselordnungen reden schlechtweg vom Trassaten sindalso auch von dem Trassaten, welcher Aeceptant ist, zuverstehen, oder reden, gleichmäßig bestimmend, ausdrück-lich vom Trassaten und Acceptanten^), noch andereWechselordnungen reden schlechtweg vom Acceptanten ^),und lassen es, dem Wortlaut nach, unentschieden, ob dieBestimmung auch in Betreff des Trassaten, dessen Acceptfehlt, gelten soll. Für diese Ausdehnung spricht, daß dieInsolvenz, welche bedeutend wird, weil ihrentwegen muth-maaßlich die Zahlung gar nicht oder nur theilweise zuerwarten steht, an Bedeutung nicht verliert, sondern ge-winnt, wenn das Accept fehlt. Übcrdieß zeigt die eigen-thümliche Wirkung des Securitätsprotestcs, daß das Ac-eept behandelt wird, als sei es nicht da, oder als werde essicher nicht honorirt ^). Dem Acceptanten steht für das

17) Ooäs äs sommsrcs. Ooäies p. I. (l. 8. 11s-golamsuw. Waadtländcr W.O. Lauter erlaubende W.O.O.

18) OoitiAo conimsreial (erlaubend).

10) Erlaubende: Sardinien. Ooäigo äs comer-sio. Gebietende: Wiirtcmberger W.O. AugSburgcrW.O. Dcfsaucr W.O.

20) Erlaubende: Baseler W.O. WeGvele, Bre-mer W.O. Gebietende: Preußisches L.R. CöthcncrW.O. Wcimarsche W.O.

21) Erlaubende: Schlcsische W.O. Dänische W.O.Gebietende: Hamburger W.O. Braunschweigcr W.O.

Niirubcrgcr W.O. Schwedische W.O. Züricher W.O.

- Russische W.O. Frankfurter W.O.

22) Am deutlichsten die dänische W.O.:Wenn der Accep-