§. 231. Die rechtliche Natur deö Indossamentes. Negativ. 283
der Rechtswirkung der Session, namentlich das anastasi-sche Gesetz, fallen beim Indossament weg. 5. Ist derWechsel vermittelst mehrerer Indossamente übertragen wor-den, so hat nicht nur der letzte Jndossatar, sondern auchjeder Indossant, welcher den Wechsel einlöset, nach denmeisten Wechselordnungen die Wahl, ob er denAcceptan-ten oder den Trassanten oder einen der Indossanten, undwelchen er belangen will, und dies Recht gegen jedenihm ursprünglich Verpflichteten hat der Indossant, auchwenn der Regressant seine Rechte auf ihn nicht übertra-gen hat. III. Aus der erwähnten Form und Wirkungsind nun im Genaueren die Rechtssätze des eigentlichenIndossamentes zu entwickeln.
8. 231.
Die rechtliche Natur deö Indossamentes. Negativ.
Um die rechtliche Natur deö Indossamentes herausstel-len zu können, sind zuvörderst die drei Meinungen, daßdas Indossament eine Session, daß es eine Bürg-schaft, daß es gar kein Vertrag sei, zu widerlegen.I. Das Indossament ist nicht eine Session. Das In-dossament wird für eine Session mit eigenthümlichen Wir-kungen gehalten^. Man hat sie sogar eine Session des
exccptiooibu8 6 ^srsoua in<lo88autis pstiti8 ill lilo abin<lo88atario contra ücbitorein cambialem inota.... von at-tcncleuüi8. la^ias 1829. (als Programm zu Hoilmann <li88.äc cl>sbu8 arbitrarÜ8. I.ip8>as 1829). Treitschke Encyclo-pädie. Bd. 1. S. 398 — 402. 450. Nr. 4. 403—469. Wei-tere Literatur bei Wender W.R. Bd 1. 8-363. NoteO. S.587.
6) In einer Beziehung, nämlich in Betreff des Rechts ge-gen den Acccptanten wird von diesem Punkt gehandelt in Heiseund Cropp Abhandlungen. Bd 2. S. 7. 8.
1) Diese Meinung ist unter den Schriftstellern so verbreitet,daß eS keiner Citate bedarf. Selbst in Heise und Cropp