Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
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Das Indossament.

Grundtratte wörtlich wiederholt, nur daß er sich als Tras-santen unterzeichnet und die Person, welcher nunmehr ge-zahlt werden soll, als Wechselnehmer einzeichnet, und einanderes Datum schreibt. Diese neue Tratte kann gespartwerden, wenn auf die alte Tratte weiter nichts als derneue, abweichende Inhalt der neuen Tratte verzeichnetwird; der ungeänderte Inhalt der alten Tratte ist dannvon selbst wiederholt. Und so geschieht es eben. DasIndossament erspart eine neueTratte. 2. DerSatz ergiebt sich aus der Form des Indossamentes. DieForm ergiebt, daß der Indossant eine Tratte auf denTrassaten zahlbar an den Jndossatar zieht. Das Indos-sament lautet: Für mich an (den Jndossatar). DieseWorte sind an und für sich unverständlich. Sie werdenverständlich, wenn man sie mit dem Inhalt der Tratte,auf deren Rücken sie stehen, zusammenhält; es ist klar,daß sie sich für alles Weitere auf diesen Inhalt beziehen, daßsie ihn, so weit sie ihn nicht ändern, wiederholen, insbeson-dere also die Worte: Zahlen Sie, wiederholen. Geän-dert ist der Trassant und der Trattennehmer, an die Stelletritt der Indossant und der Jndossatar. Häufig ist auch dasDatum ein anderes, das Zeitdatum und das Ortsdatum.Man hat das vollständige Indossament, wenn man mitdiesen Änderungen die Tratte liefet, und hat dann eineneue Tratte ^). 3. Der Satz ergiebt sich aus den Wir-kungen des Indossamentes. Diese Wirkungen erge-ben sich von selbst, wenn man an Stelle der Jndossa-

2) Der Trassant A. schrieb: Gegen diesen meinen Wechselzahlen Sie die Summe von 100 an den B. und stellen es mirin Rechnung. Wenn nun B. schreibt: Für mich an C., so heißtdas: Gegen diesen meinen Wechsel zahlen Sie die Summe von100 an den C. und stellen es dem A. in Rechnung.