Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
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8- 233. Form des Indossamentes. 291

dossant, verpflichtet ist, doch steht der Ausübung seinesRechts gegen diejenigen Vormänner, welchen er in solcherEigenschaft verpflichtet ist, diese Verpflichtung als liquideEinrede entgegen. Die Gültigkeit des von einem solchenJndofsatar gegebenen Indossamentes ist ebenfalls unbe-denklich, da dieselbe Person in mehrfacher Eigenschaft ausderselben Wechsclurkunde verpflichtet seyn kann, mithin derAcccptant, Trassant, Indossant abermals als Indossant.IH. Der Zahlungsauftrag. Der Zahlungsauftragwird in verschiedenen Formen gegeben. Die gewöhnlicheForm ist

1. Für mich an.

Zu ergänzen ist: zahlen Sie Die Worte: Für mich,bedeuten nicht: Statt an mich, auch nicht: Für meine Rech-nung, sondern: In meinem Auftrag, und sind überflüs-

stellte Indossament kommt in der Form vor: Für mich anSie selbst.

4) Die Ergänzung des wortkargen Indossaments durch dieWorte: zahlen Sie, ergiebt sich daraus, daß die Worte: Fürmich an an und für sich unverständlich sind, und nur durchVergleichung des Inhalts der Tratte verständlich werden, auöwelchem sie zu ergänzen sind. Es sind daher zunächst die Worteder Tratte: Zahlen Sie, als wiederholt zu denken. Diese Er-gänzung ist auch durch die Form der außerdcutschcn Indossamentegerechtfertigt, welche diese Worte enthalten. Eine gewöhnlicheForm der französischen, englischen, italienischen Indossamente ist:L 1'oräro llo lllonsieur 6.lo Air. 6. or Iris oräer.kngnto nl orclino llel signor 6.

Daß in dem Indossament eine an den Trassaten gerichtete Auf-forderung liegt, zeigt am deutlichsten die Form des zu Gunstendes Trassaten ausgestellten Indossamentes: Für mich an Sieselbst (vgl. oben Note 3.).