Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
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8. 233. Form des Indossamentes. 295

dem Blanco ist hier nicht ein unbeschriebener Platz aufdem Wechsclpapicr, sondern der Mangel aller Andeutungdes Zahlungsauftrages und des Jndofsatars zu verstehen o). IV. Unwesentlich ist dem Indossament 1. alles Übrige,was der Tratte wesentlich ist, da dieß als wiederholtgilt; so das Wort Wechsel, der Name des Trassaten,die Geldsumme, der Ort, wo der Trassat und die Zah-lung zu suchen ist, die Zahlungszeit; und 2. Alles, wasder Tratte unwesentlich ist; so die Erwähnung derValuta, das Zeitdatum das Ortsdatum. Der un-wesentliche Inhalt der indossirtcn Tratte gilt nicht als indem Indossament wiederholt. Einzelne Wechselordnungenverlangen zur Gültigkeit des Indossaments Valutaerwäh-nung und Datum. V. Unwesentlich ist es, welchenPlatz auf der Wechselurkunde das Indossament einnimmt.Der gewöhnliche Platz, welcher auch dem Indossamentseinen Namen gegeben hat, ist der Rücken der Wechselur-kunde, doch kommen auch Indossamente auf der Vorder-seite vor n). Wenn die Wechselurkunde bereits so vieleIndossamente trägt, daß sie für das beabsichtigte Jndossa-

9) ES ist sehr selten, daß das Blanco nur in dem Mangelaller Bezeichnung des JndossatarS besteht, dagegen der Zahlungs-auftrag angedeutet ist. .Doch kommen Blancoindossamente sovor: Für mich an, und nun offener Platz.

10) Vgl. Treitschke Encyclopädie. Bd. 1. S. 500. 507.

11) Es kommt vor, daß aus der Vorderseite der Wechsel-urkunde das erste Indossament steht, und auch daß dort das letzteIndossament steht, welches dorthin geschrieben wird, um eineAlonge zu vermeiden. Daß dieß Indossament sich an das letzteauf dem Rücken des Wechsels stehende Indossament anschließt,erhellt daraus, daß der Indossant jenes Indossamentes und derJndossatar dieses Indossamentes als dieselbe Person erscheinen.