Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
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Das Indossament.

Man kann die Frage auswerfen: Ist die in dem Indos-sament enthaltene Tratte eine für eigene Rechnung desTrassanten, hier des Indossanten, oder eine für fremdeRechnung gezogene Tratte? Diese Frage enthält eineUnklarheit, weil dem Ausdruck für eigene Rechnung einezweifache Bedeutung untergelegt werden kann. Es kommtnämlich eine zweifache Schadloshaltung des einem Jndos-satar zahlenden Trassaten oder Acccptanten oder Geberseines eigenen Wechsels in Betracht, eine positive und

er vom Acceptantcn auS dem Grunde verlangen, weil dieser demin dem Indossament enthaltenen Auftrag, dem Jndoffatar zuzahlen, den er durch die Acceptation übernahm, nicht Folge ge-leistet hat. Daß der Acceptant der Ordretratte auch dem Tras-santen die Zahlung an den Jndossatar verspricht, kann dem In-dossanten, welchem die Rechte, die der Trassant als Mandantdes Trassaten hat, nicht zustehen, gar nichts verschlagen. Die-ses Beispiel wird geneigt machen, den Satz zuzugeben, daß inder Acceptation einer Ordrctratte auch eine Übernahme des indem Indossament enthaltenen Zahlungsauftrages liegt, denn wiesoll sonst der Indossant zum Ersatz seines Schadens gelangen,den doch offenbar der Acceptant zu tragen hat?

4) Diese Entschädigungspflicht ist es, welche den Satz be-gründet, daß der Indossant demjenigen Jndossatar, welcher zu-gleich Acceptant ist, nicht regreßpflichtig ist, denn sie giebt demIndossanten eine Einrede, welche ihn gänzlich befreiet, wozudas Recht, welches der Indossant als Wechselnehmer aus demAcccptwechsel hat, nicht ausreicht.

5) Im Verfolg ist nur vom Trassaten und Acccptanten dieRede. Die Anwendung alles von dem Acccptanten, besondersauch in der Note 0. Bemerkten, auf das Indossament eines ei-genen Wechsels hat keine Schwierigkeit. Der Geber eines eige-ne» Wechsels hat seine Schadloshaltung von demjenigen zu for-dern, der sie ihm ursprünglich schuldet, sie heißt hier Valuta,auch wenn er nicht dem ersten Nehmcr des Wechsels, sondern