§> 239. Wirkung des Wortes Ordre . 309
8. 239.
Das Recht des Jndossatars gegen andere Wechselvcr-pflichtete, als seinen Indossanten, ist ein anderes bei Or-drewechseln als bei Nectawechscln, kann daher nicht an-ders bestimmt werden, als wenn zuvor die Bedeutung desWortes Ordre entwickelt ist. I. Die Wirkung des WortesOrdre ^) ist die, daß derjenige Wechselgeber, welcher einenan Ordre lautenden Wechsel (Tratte, Accept, Indossament,eigenen Wechsel), einen Ordre Wechsel giebt, nicht nurdem ersten Nehmer, sondern auch allen übrigen Nehmerndieses Wechsels verpflichtet ist. Aus einer Ordretratteist der Trassant (Ordretrassant), aus einem Ordre ac-cept ^) der Acceptant (Ordreacccptant) nicht nur demersten Nehmer der Tratte, sondern auch allen Jndoffa-taren verpflichtet. Aus einem eigenen Ordre Wech-sel ist der Geber nicht nur dem ersten Nehmer desselben,sondern auch allen Jndossataren verpflichtet. Aus einemOrdreindossament ist der Indossant (Ordreindvssant)nicht nur dem ersten Nehmer desselben, sondern auch al-len nachfolgenden Jndossataren verpflichtet. Im Gegen-satz hiervon steht der Satz: Der Geber eines Nccta-wechsels ist nur dem ersten Nehmer desselben verpflich-
über kommt nur der in der Tratte und einem jeden Indossamententhaltene Zahlungsauftrag, nicht auch der in diesen Urkundenenthaltene Wechsel in Betracht.
11. Öl, öl (ls veröl an Orclrs caiiikiHs vel lnOossauieii-lis in5erli vi alc^ue eklseNi. 6oUiuZae 1830. — TreitschkeEncyclopädie. Bd. 1. S. 454 —460.
2H Das einfache Accept einer Ordretrattc ist ein Ordreac-cept, weil das einfache Accept ein einfaches Ja ist, mithin auchdas Wort Ordre bejahet ist.