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DaS Indossament.
sclgeber die Valuta früher als der Wechselnehmer die Wech-selsumme benutzen. Der Zeitunterschied wird dadurch aus-geglichen, daß nach Maaßgabc der Zwischenzeit zwischender Zahlung der Valuta und dem Verfalltag, je größerdiese ist, um so mehr, die Valuta geringer gesetzt wird,als sie im Fall ihrer Zahlung am Verfalltag ausgefallenseyn würde. Der demgemäß von dieser lctztcrn Valuta,der vollen Valuta, gemachte Abzug heißt Disconto. DerWechselnehmer entbehrt mittlerweile das Interesse der Be-nutzung der Valuta, also von dem concreten Fall abge-sehen und allgemeiner das Verhältniß aufgefaßt, die Zin-sen. Die Größe des Disconto, d. h. die mittlere Preis-taxe, der Cours desselben, wird also zunächst durch denZinsfuß bestimmt und begrenzt. Die Valuta muß sogroß seyn, daß sie mit Hinzurechnung der Zinsen, oderbei großen Summen der Zinsen und Zinszinscn, am Ver-falltag der vollen Valuta gleichkommt. Daraus crgiebtsich die Größe des Disconto. Von dieser gesetzlichen Bc-rechnungsart wird aber im Verkehr mehrfach abgewichen.1. Der Disconto wird von der Wechselsumme abgezogenFür einen Wechsel von 100 wird, der Disconto sei 50 / 0 ,nur 95 gegeben, obgleich 95 zu 5st/g nicht 100 machen.Also ein Vortheil des Wechselnehmers 2. Das Jahr
1796. enthält nicht eine Behandlung des Gegenstandes, sondernin einer kleinen Vorrede zu einigen Thesen die Klage: eö gingenoch nicht.
2) Blisch Darstellung. Bd. l. S. 38. 81.
3) Es ist nicht zu übersehen, daß der Wechselnehmer nachdem Vorausgehenden hier als der Zahler (nämlich der Valuta)gedacht worden ist. Würde an ihn z. B. vom Acceptanten vorVerfall gezahlt seyn, so würde die Berechnungsart zu seinemNachtheil seyn. Denn die Berechnuugsart ist zum Vortheil desZahlenden.