§. 246. DiScontircn.
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wird nur zu 300 Tagen gerechnet ^). Für einen Wech-sel, der nach 90 Tagen fällig ist, wird, der Disconto sei50 / 0 , ls /4 abgezogen, also zu viel. Also ein Vortheilwieder des Wechselnehmers ^). 3. Der Zinsfuß wird nichtals Grundlage der Berechnung angenommen. Denn derDisconto findet sich bald höher, bald niedriger als derZinsfuß bedungen und notirt, so daß der Wechselgebcr dieValuta mit höheren oder geringeren Zinsen, als den ge-wöhnlichen verzinset. Also ein Vortheil nach Umständendes Wechselnehmers oder des Wcchselgebers. Der Dis-conto übersteigt also oft, nominell oder durch die Art derBerechnung, den Zinsfuß. Ist er dennoch statthaft? DieBejahung kann man weder dadurch rechtfertigen 1. daßder Wechselgebcr durch Benutzung der Valuta im Handelimmer mehr Gewinn aus derselben ziehen, als er an Dis-conto bewilligen wird^), denn dieser Grund stellt diePreistare (den Zinsfuß) höchstens als unvernünftig, abernicht als unanwendbar dar. Noch auch 2. durch folgendeDeduction. Nachfrage und Angebot nach und von Wech-seln und Capitalien wirken auf den Disconto ein. Jeweniger Nachfrage nach Wechseln, und je mehr Angebotderselben, desto weniger Valuta wird gegeben, und destohöher also der Disconto bedungen werden, dieser wird da-durch noch erhöhet werden, daß viel Nachfrage nach Capi-talien und wenig Angebot derselben geschieht, die entge-gengesetzten Verhältnisse werden den Disconto niedrigerstellen. Der Disconto ist also lediglich eine nominelle
4) Busch Darstellung. Bd. 1. S. 38. 81. Pöhls Wcch-selrccht. Vd. 2. S. 701. 702. Note 4.
5) Vgl. oben Note 3.
6) Treitschke Encyclopädie. Bd. 1. S. 338.