§. 246. Discontiren.
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zum Verdiscontircn angebotenen Wechsel Für Mieth-gclv und Afsccuranzprämie bei gegebenem Credit ist nunaber durch den Zinsfuß eine Preistaxe vorgeschrieben, welchenicht überschritten werden darf, seien auch die Umständezur Überschreitung noch so dringend. Danach fehlt es aninneren Gründen, daß ein beliebig hoher Disconto unge-achtet des Zinsfußes statthaft sei. Manche Particularrechteerklären ihn aber für statthaft auf eine allgemeineHandelsüsanee darf die Statthastigkcit nicht gegründet
werden. II. Discontiren. Einen Wechsel mit Abzugdes Disconto erhandeln heißt: einen Wechsel discontiren,verhandeln: einen Wechsel verdiscontircn. Der Wechsel-nehmer heißt: Discontist, Diskontant, der Wcchselgeber:Discontgebcr, Disconteur. In einem engern, eigentlichenSinn wird der Ausdruck Discontiren dann gebraucht, wennder Hauptzweck des Discontisten nicht sowohl das Habendes Wechsels, sondern das Anlegen seines Capitals, derVerdienst des Disconto, und das Nehmen des Wechselsalso nur Mittel zu diesem Zweck ist ^). So ist es einGewerbe der Capitalien , der Banken , der Dis-
9) 1. Büsch Darstellung. Bd. 1. S. 37. 79. 80. Vd. 2.S. 151. 152. — 2. Busch Darstellung. Bd. 1. S. 37. 80. —3. Büsch Darstellung. Bd. 1. S. 80. Bd. 2. S. 148. 149.—Beispiele: Büsch Darstellung. Bd. 2. S. 148—152.
10) Preußisches L.R. 8- 692. Dänische W.O. 8- 66. —Oocligo äs comsrclo. ^rt. 400. — Oolligo eommercial. 297.
11) Eine solche behauptet Pvhls W.R. Bd. 2. S. 700.
12) Geld von einem Ort, wo der Disconto niedrig ist, nacheinem andern, wo er hoch ist, remittircn, ist nicht immer rathsam.Büsch Darstellung. Bd. 2. S. 153.
13) Büsch Darstellung. Bd. 2. S. 331.
14) Namentlich der londoner. Büsch Darstellung. Bd. 1.