Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
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§. 257. Collision mehrerer Jntervenienten. Fortsetzung. 387

früher constituirte, d. h. der früher auf den Wechsel geschrie-bene, ist eher anzugehen, als der spätere, weil der spätereoffenbar erst für den Fall gerufen ist, daß die Tratte bei demfrühern Noth leidet. Als die früher geschriebene ist na-türlich nicht die blos voranstehende Nothadresse, als solche,zu behandeln 2), und eben so wenig ist mit dem frühernund spätern Nothadressaten der Nothadressat des Vorman-nes und des Nachmannes zu verwechseln. Diese s. g. Ver-pflichtung des Wechselnehmers besteht nur dann, aber auchdann, wenn die frühere Zeit aus dem Wechsel ersichtlichist 2). Sind die Proteste Mangel Zahlung der Noth-

von einem Nothadressaten, gleichviel von welchem, erhalten hat,so bedarf er des Regresses nicht, es hat also, wenn ein solcherFall eintritt, die Verpflichtung des Wechselnehmers, in einer be-stimmten Reihenfolge die mehreren Nothadressaten anzugehen, garkeinen Sinn gehabt. Der Wechselnehmer bedarf ferner nichtanders des Regresses, als wenn sämmtliche Nothadreffaten dieZahlung ihm geweigert haben, er bedarf mithin eines bei ihnenAllen erhobenen Protestes Mangel Zahlung. Hiernach scheintes gleichgültig, bei welchem Nothadressatcn er zuerst den Pro-test erhoben hat. Allein hierbei ist der Fall nicht bedacht, daßein Nothadressat deshalb die Zahlung geweigert hat, weil einAnderer, den nach seiner Behauptung der Wechselnehmer zu-vor hätte angehen müssen, nicht bereits angegangen sei, einGrund, welcher regelmäßig aus dem erhobenen Protest erhellenwird. Es tritt also die Frage ein, ob eine solche Behauptungeinen Nechtsgrund für sich habe, es hat also allerdings die Frageeinen Sinn, ob der Wechselnehmer verpflichtet sei, um seinenRegreß zu wahren, eine bestimmte Reihenfolge für die Präsen-tation zur Zahlung zu beobachten.

2) I,. 6. O. lle solulionibus (46. 3.)

3) Wenn dieß der Fall ist, also die mehreren aufgesetztenNothadressen mit einem Zeitdatum versehen sind, so darf mandieß Datum nicht als bedeutungslos behandeln, es tritt auö

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