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Der Aval.
und unter denselben Voraussetzungen, wie der andere In-dossant 2). Die mehreren Mitindofsantcn haften solida-risch, nicht getheilt, gleichviel, ob das Indossament imSingular oder Plural spricht. Die Gründe sind die imvorigen §. angegebenen.
8. 263.
Mitacceptant.
I. Mitacceptant. Das Accept hat als Unterschriftmehrere unter einander stehende Namen. Die Namen,da mit ihnen dasselbe unterzeichnet ist, bezeichnen mehrereAcceptanten. Die entgegenstehende Meinung, daß derunterwärts Stehende (richtiger der, welcher nicht Trassatist) als Bürge des acceptirenden Trassaten zu behandeln
3) Man könnte geneigt seyn, dafür, daß der, welcher nichtauch Wechselnehmer ist, nicht Mitindossant seyn könne, die Formdes Indossaments: Für mich an .... (Für uns an ....) geltendzu machen. Wenn die Worte für mich an ... bedeuten: stattan mich zahlen Sie an ..., so ist es freilich ohne Grund, den-jenigen Mitunterschriebenen, welcher nicht auch Wechselnehmer ist,an welchen nicht der vorstehende Wechsel zahlbar lautet, als Mit-indossanten zu behandeln. Die Worte für mich bedeuten aber:in meinem Auftrag, daher sie nicht entgegenstehen, die meh-reren Unterschriebenen als Mitindofsantcn zu behandeln. Der-jenige Mitindossant, welcher zugleich Wechselnehmer ist, ist frei-lich allein derjenige, welcher mit Fug den Trassaten wegen derDeckung für die in dem Indossament enthaltene neue Tratte anden Trassanten verweisen kann, also allein derjenige, welcherdurch diese Verweisung den Trassaten für die Honorirung desIndossaments wirklich deckt. Allein es steht ja nichts ent-gegen, daß für eine Tratte (also auch ein Indossament), welcheMehrere ziehen, nur Einer die Deckung macht. Wechsel für(fremde) Rechnung eines Deckungöverpflichteten, von Mehrerengezogen, kommen nicht selten vor.