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Duplikate und Copien.
dat, wenn es ein solcher ist, welcher das letztere versprach,so haftet er aus dem Wechselschluß, der ihn verpflichtet,eine acccptirte Prima zu geben, d. h. nicht bloß ins Ei-genthum, sondern in die Hand des Nehmers der Secundazu bringen. Weder die Verpflichtung aus dem Mandat,noch die aus dem Wechselschluß, wird von den Wechsel-gebern intcrcedirend übernommen, und weder das Rechtdes Mandanten, noch das des Wechselschließers, gehtauf die Wechselnehmer über. v. Verbindung dieserdrei Arten des Gebrauches. Mehrere Duplikatekönnen auf diese dreifache Art gebraucht werden Eshat keine Schwierigkeit, das vorhin Bemerkte auf diesenFall anzuwenden.
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Wechselcopien.
Wechseleopicn H. Der Nehmer eines Wechsels (Tratte
8) Diese Gebrauchsarten können auf verschiedene Weise com-binirt werden. Zum Beispi el. Eine Tratte ist in drei Exem-plaren, in einer Prima, Secunda und Tertia, von A. ausge-stellt und an B. begeben. B. indossirt sie alle an C. und sen-det sie diesem, jede einen Posttag später. C. sendet die Primaan T., damit dieser das Accept derselben suche, und setzt dieNotiz, daß die Prima bei T. sei, auf die Secunda und ausdie Tertia. Die Secunda indossirt und begiebt er an D., siewird darauf von D. an E., von E. an F. begeben; die Tertiaindossirt und begiebt er (der C.) an G., sie wird darauf vonG. an H., von H. an I., von I. an K. begeben. Auf dieBemerkung deS G. an C., es sei ihm auffallend, daß ihm nichtneben oder statt der Tertia die Secunda gegeben werde, wirdes dem C. nicht an Antworten fehlen: die Secunda habe erverlegt, oder erwarte er selber noch, u. dgl., und iiberdieß seija die Tertia ganz so gut wie die Secunda.
I') Heise unv Cropp Abhandlungen. Bd. 1. No. 26. S.