§. 283. Einleitung.
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Wirkungen der Wechselfälschung nicht anders bestimmt wer-den, als durch specielle Erörterung der einzelnen Fälle,wobei es vor Allem auf die Natur der Tratte und desIndossamentes und der Acceptation und des in diesen dreiInstituten enthaltenen Wechselversprechens, und auf dieVoraussetzungen, unter welchen jedes Wechselversprechen ge-geben wird, ankommt s). Zu beachten ist der dreifache Satz
9) Weil in diesen Beziehungen die Abhandlungen vonBondt und von van Hall von den Grundprincipien des ge-genwärtigen Werkes abweichen, und weil sie gar zu wenig ausdas, was Noth thut, eingehen, so sind sie nicht weiter speciellangeführt worden, auch wo sie (zufällig) mit dein letzter» inden Resultaten übereinstimmen. Die Abhandlung von Bondthat folgende Sätze: 1. Der Wechselvertrag des Trassanten istein Kauf; 2. zwischen dem Indossanten und Jndossatar ist einMandat oder Kauf, also Cession; 3. die Acceptation ist einConstitutum; 4. die Wirkungen der Fälschung sind aus vier Re-geln zu bestimmen: o. Niemand ist auö einer Verbindlichkeit zumehr verpflichtet, als wozu er sich verband, I. 34. äs 14. I.;I). aus einem Betrug kein Recht, sondern Nichtigkeit, I. 15. 18.6. all loZem Loru. <lö kslsls; o. Niemand kann mehr Rechteübertragen, als er selbst hat; I. 191. äs k. I.; 6. man mußdie conclitio seines Contrahenten kennen. 1^. 19. c!o k. I.;wer also mit einem Betrüger handelt, hat sich selbst den Scha-den vorzuwerfen. Bei der Durchführung dieser viel zu allge-meinen und nicht ausreichenden Regeln ist auf das Eigenthümlicheder Wechselverhältnisse nicht genügend eingegangen. — Die Ab-handlung von F. A. van Hall 1828. geht von folgenden Sätzenauö: 1. daß der Fälscher und seine Mitschuldigen aus ihrem Delictkeinen Vortheil ziehen können, sei unzweifelhaft, nur das Ver-hältniß des Wechselinhabers in gutem Glauben biete Schwierig-keiten. 2. Durch den Irrthum des Einen dürfe ein Andererkeinen Schaden leiden. 3. Jeder müsse den Schaden tragenoder vergüten, der auö seiner Nachlässigkeit für ihn oder einenAndern entspringe. 4. Das Eigenthum gehe durch Diebstahl