Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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Die Aufgabe.

einander ist die in diesem Zusammenhang gearbeitete Dar-stellung des gemeinen deutschen Handelsrechts von selbstzugleich ein Hülfsmittel, das particuläre deutsche Handels-recht zu erkennen und zu verstehen. Um die gestellte Auf-gabe zu verdeutlichen, sind zuvor mehrere Fragen zubeantworten. Was ist Handelsrecht, also was istHandel? Was ist Handelsrecht, was Handels Wis-senschaft? Was ist deutsches Handelsrecht? WaSparticuläres, gemeines, allgemeines Handels-recht? Was gesetzliches, gewohnheitlichcs, wis-senschaftliches Handelsrecht? In welchem Verhält-niß steht dieses verschiedenartige Recht zu einander?Welche Hülfsmittel bietet die bisherige Darstellungdes Handelsrechts? Diesen Begriffen und Fragen ist dieEinleitung gewidmet. Der Begriff des Handels istin dieser nur angedeutet (§. 1.), aber ausreichend, um dieweitere Einleitung zu verstehen. Denn die Feststellungund genauere Entwickelung desselben beruht schon auf ei-genthümlichen Rechtssätzen des Handelsrechts und eröffnetdaher die Darstellung des letzteren in einem ersten Theil.Auf dein Handel beruht nun zunächst das Dasein einesKaufmannes, einer Waare, eines Handelsgeschäftes. Die-ses Dreifache ist daher zunächst weiter zu besprechen, dieWaare natürlich nur soweit, als die Waarenkenntniß eineRechtskenntniß ist. Hiernach wird sich die auffallend ge-fundene Eintheilung in den vorigen Auflagen und der ge-genwärtigen rechtfertigen: Erster Theil. Der Handel.Zweiter Theil. Der Kaufmann. Dritter Theil. DieWaare. Vierter Theil. Die Handelsgeschäfte.