tz. 2. Die Theorie des Handels. II
Lehre von der kaufmännischen Klugheit han-delt von der klugen, das heißt zweckgemäßen, Einrichtungder Verfahrungöwcise der handeltreibenden, auch wohlder ihnen Hülfe leistenden Personen. Es fehlt, sie zubezeichnen, an einem hergebrachten Namen; gegen denNamen Privathandelspolitik werden die Kaufleute weni-ger, als die Gelehrten einwenden. Sie wird als Lehrenur zu erlaubten Zwecken erlaubte Mittel an die Handgeben, .aber der kaufmännischen Klugheit gehören auchdie Practiken an, denen die besondere, dem redlichenKaufmann fremde Moral, daß selbst der schlechte Zweckdie schlechten Mittel heilige, unterliegt, welche unter An-dern: auch Mittel, die Gesetze zu umgehen, erfindet. Ab-gesehen davon, daß sie in vielfacher Hinficht ihrer Naturnach oder sonstiger Rücksichten wegen keine Aufzeichnungoder Mittheilung leidet, und daher oft Geheimniß ein-zelner Kaufleute oder Nechtsgelehrtcn ist, so ist eine allge-
mann 1789; Busch, zuerst 1792 ; Leuchs, zuerst 1804 ;Busc 1807; Crngcr, zuerst 1810; Bleibtreu 1830. Alsein Ganzes hat die Handelswissenschaft wohl zuerst bearbeitetäaguos 8avar^ I<z parlait NöAoeiaM, zuerst Konöve 1675,dann öfter und au verschiedenen Orten edirt, 1713 die 7te Aus-gabe; im Folgenden ist die genfer Ausgabe von 1752 in kol.benutzt. Sie ist der 5te und 6te Band des cliotionnairo um-verssl äs eommoreo von dem Sohn ?üilemon I-ouis 8a-vnrv und dessen Bruder 1 ngues 8avar^. Auster diesem Werkist besonders zu beachten der erste Band von öoarvos lex mer-oatoria or a oompleto voäe ok eoimnoroial larv. sä. VI.eiiitl^. Imnäon 1813. Busch Darstellung der Handlung.Dritte Ausgabe von Nvrrmann. 2 Bände. Hamburg 1808.Bleibtreu Lehrbuch der Handelswissenschaft. Karlsruhe 1830.Friedrich Noback systematisches Lehrbuch der Handels-Wissen-schaft, Leipzig 1851.