Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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Der Handel.

den hauptsächlich gegeben durch die Anschaffung, Erhaltungund Werthverminderung von Gebäuden und Transportmit-teln, so wie durch den Lohn des gesammten Handelsper-sonals. Es darf aber auf ein einzelnes Geschäft selbstder aus andern Geschäften erwachsene Verlust nicht, umso weniger der bloße Risiko rcpartirt werden, obgleich alleVerluste anzuschlagen sind, wenn der Gewinn aus derganzen Handlung (Handelsgcwcrbe) berechnet werden soll,ein solcher kann aber natürlich erst dann sicher und genaubestimmt werden, wenn die Handlung niedergelegt wor-den ist. Der Unterhalt der Familie ist nicht zu beachten,weil er aus dem Handelsgewinn zu bestrciten ist.Die auf Gründe zurückgeführte Vorausbestimmung, dieVorausberechnung, des Gewinnes heißt Calculation.Nach dem Obigen kann jedes Handelsgeschäft ein Spe-culationsgeschäft genannt werden, ein sich selbst nichtklarer Sprachgebrauch braucht aber diesen Ausdruck ineinem engern Sinn, eine feste Grenze hat man, wennman den letzteren auf die Geschäfte bezieht, bei denen aufdie Änderung des Preises (Steigen oder Sinken) speculirtwird. U. Kaufmann. Wer das Gewerbe des eigent-lichen Handels treibt ist Kaufmann. Mit dem Kaufmannist nicht zu verwechseln der, welcher, ohne Kaufmann zuseyn, kaufmännische Rechte hat. Umgekehrt giebt es Kauf-leute, welchen die kaufmännischen Rechte theilwcisc fehlen.III. Waare. Insofern eine Sache als Gegenstand deseigentlichen Handels in Betracht kommt, heißt sie Waare.Keine Sache ist an sich eine Waare. Als Waare, d. h.als Gegenstand des Handels, kann jede Sache gedachtwerden, die man anschaffen und veräußern kann und darf.Denn ohne diese factische und juristische Möglichkeit kanu das Gewerbe wohl bezweckt, aber uicht betrieben werden.