Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
77
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tz. 19. Die Rechte und Verbindlichkeiten des Kaufmannes. 77

7. örtliches Bedürfniß. 8. Das Lösen eines Gewerbschei-nes°. 9. Besondere Erlaubniß des Staates ü 19. Ein-zeichnung in die Handelsmatrikel

Zweiter Abschnitt.

Das Etablissement.

§- 19.

Das Etablissement. Die Rechte und Verbindlichkeiten desKaufmannes.

I. Wem keine der angegebenen Beschränkungen ent-gegensteht, der hat die Handelsbefugniß als ein ihm fürseine Person zustehendes Rechts Sie erlischt^ nach denParticularrechten durch Nichtauöübung binnen einer be-stimmten Zeit; durch Concurs; zur Strafe; durch Tod,doch geht sie oft auf die Wittwe, so wie auf die Kinder

6) Gcwerbschei». Fischer österr. Handelsrecht tz. 9. 4550.8386. von Bunge russisches Handelsrecht tz. lv7ll6.

7) Erlaubniß des Staates. Preuß. Ld. R. §. 476.

8) Einzeichnung in die Handelsmatrikel. O6äiAo äs so-ineroic» Xrt. 1.1116. OoäiAo oomiusisial Xrt. 411.

Ungrischer XVI. Gesetzartikel, tz. l1l. Vgl. BrinckmannHandelsrecht h. l6. Die Einzeichnung in die Handels- oderWechselmatrikel, um wechselfähig zu seyn, ist nach Art. 1. derallg. d. W. O. unpractisch.

1) Es ist ein seltener Fall, daß sie ihm als dem Eigenthü-mer oder Besitzer eines Hauses zusteht, daß sie also nicht einepersönliche, sondern eine radicirte ist. Über Ausdehnungauf die Familie vgl. von Bunge tz. 4245.

2) Lti-aselca. S. 432. Ungrischer XVI. Gesetzartikclh. 57-60.