Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
87
Einzelbild herunterladen
 

tz. 22. Arten des Jnstitor.

87

es sei, läßt sich im Allgemeinen nicht sagen. 3. DerLehrling ^ ist ein Handlungsdiener mit einem besonderenZweck, nämlich Erlernung der Handlung, d. h. der Be-treibung des Handelsgewerbes. 4. Die sogenannten Rei-senden (oommis vo^nAeurs), welche zur Besorgung einerGattung von Rechtsgeschästen ausgesandt werdend EineArt derselben sind 5. die Cargadeurö, welche eine Schiffs-ladung für deren Zwecke begleitend 6. Der correspon-dirende Rheder. 7. Der Schiffer. 8. Der Fuhrmann.9. Der Maklergehülse d Nicht ist Jnstitor, wer nur fürdie factische Betreibung eines Gewerbes und nicht für diejuristische (vermittelst Rechtsgeschäfte) angestellt istd Mit-hin nicht, vorausgesetzt, daß er so beschränkt angestellt ist,der Factor einer Zuckerfabrik', der Markthelfer"d

4) In P. I. Marperger wohluntcrwiesener KaufmannsJung. Nürnberg 1715. ist das Juristische des Verhältnissessehr wenig berührt. S. 67112. enthält Dienstcontracte.Sonst viele Allotria. F. Noback der Kaufmann als Lehrling,Commis und Principal. Erster Band. Der Handels-Lehrling.Leipzig 1842. Pöhls tz. 45. Bender tz. 5254.

5) Das preuß. L. R. §. 551 sagt sehr eng: Handlungs-bediente, die auf Messen und Märkte verschickt werden, sind.... als Factorc anzusehen.

6) Büsch Darstellung I. S. 135 187. Hieher gehörenauch die Verhältnisse, welche der <üoäiZc> eomumreial 826839 bespricht.

7) Seuffert Archiv Bd. 6. Nr. 57.

8) Vgl. oben tz. 21. Note 2.

9) Seuffert Archiv Bd. 5. Nr. 163.

1V) Seuffert Archiv Bd. 6. Nr. 244. Die hier mitgetheil-ten die institorische Klage abweisenden und nicht vielmehr aufBeweis erkennenden Erkenntnisse der sächsischen Gerichte sindnicht zu billigen. In den vom Kläger behaupteten Thatsachenlag die Anstellung des Markthelfcrs als eines Jnstitor. Vgl.unten h. 28.