Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
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§.25. Haftung nur des Institor und nur des Principals. 99

contra Hirt, d. h. durch seinen Willen die Obliga-

(Savigny S. 68), die freie Stellvertretung ohne jeglicheSchranken (Buchka S. 252). Statt Stellvertretung auch Re-präsentation. Ruhstrat im oldenburgcr Archiv (f. die vorigeNote und Ruhstrat im Archiv f. d. civil. Praxis Bd. 3V.1347. S. 340355. Buchka die Lehre von der Stellvertre-tung 1852. Dcrnburg in der kritischen Zeitschrift f. d. ge-summte R. W. Bd. 1. 1853. S. 121. Brinz kritischeBlätter civilistischen Inhalts. Nr. 2. 1852. von SavignyObligationcnrecht Bd. 2. 1853. §.53 60. S. 1633.Scheurl in der kritischen Überschau der deutschen Gg. undR.W. Bd. 1. 1853. S. 315338. Ruhstrat über SavignysLehre von der Stellvertretung. Oldenburg 1854. Da nachdieser Meinung von zwei den Contract wollenden Personen dieeine gänzlich in die andere aufgehen, einschwindcn, soll, somöchte der Ausdruck Contrahiren in fremder Person sichempfehlen, da er ein intensiveres Contrahiren in fremdem Na-men sprechend andeutet. Der Kern dieser Meinung ist: ESist möglich, daß T einen Vertrag schließt, welcher nie undnimmer sein Vertrag, sondern stets und immer der Vertrageines Andern ist; es ist möglich, daß der ursprüngliche Con-tract des Einen der ursprüngliche Contract des Andern ist.Es soll eine Person ganz und gar in eine andere Person ver-schwinden, in sie aufgehen. Welche Person soll einschwindcn?Soll es gelten, als sei der Titius der Sempronius, oder alssei der Sempronius der Titius? Es soll gelten, darüber sinddie Anhänger der direkten Stellvertretung einig, nicht als seider Contrahent der Mandant, sondernals sei der Mandantder Contrahent." Wenn der Mandant ein Christ und dermandatarische Contrahent ein Jude ist, so ist also der Con-trahent ein Christ. Diese Meinung enthält einen innernWiderspruch. Es soll möglich seyn, daß durch den ur-sprünglichen Contractswillen des Einen statt dieses Einen einAnderer der ursprüngliche Contrahent ist; es soll möglich seyn,daß der ursprünglich eigene Contract ein ursprünglich fremder,der ursprünglich fremde ein ursprünglich eigener ist; mein

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