Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
121
Einzelbild herunterladen
 

. tz. 29. Zweite Voraussetzung. Formeller Zusammenhang. 121

der Jnstitor ganz oder theilweise verwaltet, in materiellemZusammenhang stehe oder stehen könne. Denn er mußabgeleugnetenfalls beweisen, daß der Contract dem Ge-schäftsgebiet des Jnstitor entspricht^, also auch, wenndies nur unter Voraussetzungen der Fall ist, daß die Vor-aussetzung vorhanden war^, oder doch wenigstens be-weisen, daß er glauben durfte I jener entspreche und

2) I.. 13. ^>r. II. Ii. t. Ein ssrvus rasrsi olsarias praspn-situs hatte Geld geborgt, der ersäitor konnte nicht beweisen,insreis Ars-tis, SUIN aeospisss (was er, ohne Grund zu haben,geglaubt hatte), er verlor diesen Proceß.

3) So war denn auch in der Iv. 7. pr. I). äs sxsreitoris,avtious der Contract mit Bezugnahme auf diese Voraussetzunggeschlossen worden. Der zu einer Schiffsreparatur Geld aus-borgende Schisser ea-vit SS in i-sksetionsm navis sana aeospisse(zu solchem Zweck allerdings, aber nicht schlechtweg ist derSchiffer berechtigt, ein Darlehn aufzunehmen), und es heißtvon dem Gläubiger: crsäitorsrn utilitsr asturum, si, suinpssunia. orsäsistur, navis in ea eausa kuissst, ut rstioi äsbs-

rst, illucl exi^snänin, ut soiat in dos ss ersäsrs, eui

roi mg-Aistsr guis sit praopositus: guoä esrts alitsr tlsri noupotsst, guaw si illuä guogus soisrit, nsosssariarn rs-ksetioni psouniain ssse. Dem steht nicht entgegen die ü,. 1.ß. 9 soä., wo derselbe Fall, Aufborgen zu einer Schisssreparatur,unterliegt, und es doch nur heißt: der exsrsitor haftet demersäitor, si (maxister) das löAS aeeopit gnnsi in na. vom iin-ponsnrus, und haftet nicht, si llov spseialitsr non sxprssssrit,guoä nnvis eansain aeeipit. Denn die allgemeine Fassungder hervorgehobenen Worte ist aus der specielleren Fassung inder Frage rskieisnäam zu spccialisircn. Osilius hattebloß den Gegensatz zwischen ohne Bezugnahme und mit Bezug-nahme im Auge, und brauchte so das Speciellere der Bezug-nahme nicht so scharf hervorzuheben.

4) Daß mitunter dieser Beweis genügt, wird sich austz. 3t.e. 31. ä. von selbst ergeben.