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Der Znstitor.
selbst, daß er dieses Geschäft als Jnstitor schließe, sondernes ist nothwendig, daß der Jnstitor (oder statt seiner ge-setzlich der Zusammenhang der Umstände H bei diesem,Contract auf den Principal hinwies, sich als Jnstitor prä-sentirte, also die Rücksichtnahme auf den Principal nichtbloß eine zwar beiderseitige, aber vereinzelte, sonderneine zweiseitige, vertragsmäßige, war°. Hierin ist theils
Worten guocl si ad initio Consilium ospit ümuclnnäi orsciitoriscorrespondiren die Worte si ... mox mut-ivit voluutatsm, welchealso auch lauten können: si mox eonsilium espit tkanännäiexoroitoris. Es erhellt also, daß, wenn der Dritte, das Jnsti-torenverhältniß nicht wissend, contrahirte, der Principal ihmaus dem Contract nicht haftet, gleich viel ob dieses Nichtwissenauf einem arglistigen Verschweigen des Jnstitor beruht, odernicht. Diese Voraussetzung, das Wissen, ist in unbedingtsprechenden Stellen für subintelligirt anzunehmen (vgl. CroppI. o.), als das Regelmäßige und Redliche. So wird in 1^.28.pr. O. guibus moäis ususkr. (7. 4.) der übersehene Fall desungehörigen Verfahrens noch schnell nachgeholt: soä si looassotsuo nomino. Eben so in I-. 9. §.1. I). looati (19. 2.).
7) Vgl. döäiAv äs oomoroio. -4rt. 178. — LocliZo eora-moroial. ^.rt. 149.
8) Dies ergicbt sich l. aus allgemeinen Grundsätzen. DasGeschäft, welches der Jnstitor auf eigenen Namen ohne Hin-weisung auf den Principal schließt, erscheint der äußeren Formnach lediglich als ein eigenes Geschäft des Jnstitor. Die bloßeÜbereinstimmung der Willen des Principals, des Jnstitors, unddes Dritten, daß es, weil es materiell der Gcwerbsvcrwaltung,also dem Principal angehört, als ein wie vom Principal selbstgeschlossener Bertrag gelten solle, und dieses ist der Gesichts-punct, aus welchem das römische Recht die Haft des Principalsbegründet, macht es nicht zu einem solchen, weil durch diebloße Übereinstimmung der Willen ohne hinzukommende Erklä-rung, das beiderseitige Wollen ist noch keine (zweiseitige) Ein-willigung, noch nicht ein Vertrag entsteht. Es liegt also in