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Der Institor.
Geschäft in nothwendiger Beziehung zu dem Geschäftsge-biet stehen müsse, also auch das Darlehen''. Dabei istes gleich, ob der Darleiher unmittelbar der Procura ent-sprechend darlieh, oder zur Abfindung eines solchen Gläu-bigers , welcher so darlieh Außerdem find 3. mehrereeinzelne Fälle einer stillschweigenden Procura erwähnt'.
7) So darf der Institor zum Einkauf Geld aufborgen, umeinzukaufen. 1^. 5. Z. 13. v. ll. t. Doch können die Umständezu dem Bedenken auffordern, ob denn wohl die Procura aufmehr Einkäufe gehe, als wozu der Principal selbst durch baarenVerlag oder durch eigene Creditauswirkung (Essarini III.S. 53) dem Institor die Mittel in die Hand gab. Man denkean einen Reisenden. Vielleicht ist von einem derartigen Falldie I,. 7. H. 2. v. äs sxsro. aot. zu verstehen. So nimmt sieKritz S. 355. Die Stelle sagt: ersäitorsm soirs äollers, ns-esssariam ssso msrois oomparationsin, eui srnenckao servus sitxrasxositus. Der Zusammenhang dieser Stelle mit dem vor-hergehenden xr. u. tz. l. spricht dafür, daß man Umstände hin-eindenkt, welche erst zu einer Erkundigung auffordern, dennsolcher Umstände gedenkt das pr. u. l. sEujaeius I. S. l452.hat so gut wie nichts über die Stellen), und zu einer weiterenErkundigung, als nur der: was für ein Institor bist Du?Will man nur von einer solchen Anfrage die Stelle verstehen,wofür das: sukkosrs, si in Iioe erscliäörit ist, so enthält dieStelle nur das oberste Princip: es muß sjus roi eausa con-trahirt seyn.
8) Iv. 1. A. 11. O. cl«z sxsrvitoria aotious „libsravit surn,"nämlich der Schisser hat mit dem zweiten Darlehn einen Gläu-biger des ersten Darleihers bezahlt.
9) l. Der Institor zum Kauf und Verkauf darf die Waareauch als rautuuin ausborgen. 1^.5. Z. 14. O. ll. t.
2. Ein solcher Institor darf dem Käufer creditiren, wennnicht die Procura Verkauf gegen Baares vorschrieb. I-. 5.
15. O. ll. t.
3. Der Laufjunge des Beckers, welcher zum Brodtverkauf