154 Die Handelsgesellschaften.
Gesellschafter treiben Handel, sie haften direct nachaußen (persönlich), sie haften mit ihrem ganzen Ver-mögen, sie treten auf unter dem Gebrauch eines Ge-sammtnamens (Firma). Offene Handelsgesell-schaft. 2. Die Gesellschafter treiben Handel, derEine haftet direct nach außen und mit seinem ganzenVermögen, der Andere theilt nach Maaßgabe eines ein-geschossenen oder einzuschießenden Capitals Gewinn undVerlust der Handlung. Commanditcngesellschaft.3. Die Gesellschafter treiben Handel, jeder ist nach Maaß-gabe eines bestimmten Beitrages Theilnehmer am Gewinn,und nach Maaßgabe und bis zum Belauf eben diesesBeitrages Theilnehmer am Verlust der Handlung. Ak-tiengesellschaft. — Der Handel, d. h. fortdauerndeGeschäfte als Gewerbe getrieben, unterscheidet alle dreiGesellschaften von der Vereinigung zu einzelnenGewinngesch ästen, die Haftung mit dem ganzen Ver-mögen und die directe Haftung die eigentliche Handels-gesellschaft von der Commanditengesellschaft und der Ak-tiengesellschaft. Die Firma ist nichts Eigenthümliches fürdie eigentliche Handelsgesellschaft.
tz- 36.
Firma.
Firma, ruison, ruA^io, Ditta I. Die Firma ist
auch ^rt. 557.), und bei einer Gesellschaft mit Firma und ohneFirma (so auch ^ert. 563.), die Haftung des soeio äs inorainäustria, welcher der innern Seite nach mit seinem Vermögengar nicht einstehen will 557.), nach außen hin, richtetsich nach allgemeinen Grundsätzen, insbesondere also danach,von wem, und wie, und ob so gültig oder ungültigcontrahirt worden ist. (Vgl. ^.rt. 558. 560. 561).
*) Gans Beiträge zur Revision der preußischen Gesetzgc-