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Bd. 1 (1854)
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Z. 45. Verwaltung.

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für verschiedene Geschäftsgebiete verschiedene Verwalterselbständig neben einander (mehrere Contors, Bureaus,Etablissements); es sind für dasselbe Geschäftögebiet ver-schiedene Verwalter unter einander, also mit untergeord-neten Geschäftsgebieten. Der Übergeordnete, so wie derUntergeordnete ist ein Einzelner oder ein Ausschuß. DieNamen sind sehr verschieden: ein Directorialrath unter ei-nem Präsidenten steht über der Direktion, die einen Di-rektor und einen Subdirector hat, und unter der Bot-mäßigkeit der Direktion stehen Agenten, Bevollmächtigte,Complementare, welche Buchführer, Correspondenten, Cas-sirer, unter sich haben. Über allen diesen Personen stehtdie Generalversammlung. Der Abstufungen sind mehroder weniger je nach der Ausdehnung des Geschäftes, derübergeordnete Verwalter wählt in der Regel den unter-geordneten, oft ist die Wählbarkeit für die eine oder an-dere Charge durch den Besitz einer Mehrzahl von Actienbedingt. 3. Juristisch diese Verhältnisse aufgefaßt, sosteht unter der Generalversammlung, als der Principalschaft,unmittelbar ein oder mehrere Jnstitoren, und unter der-selben mittelbar und unmittelbar unter diesen wieder einoder mehrere Jnstitoren, und so weiter fort, wobei denndie Procura einem Einzelnen allein, oder nur in der Ge-sammtheit mit mehreren ertheilt ist. Es sind dies lauterdem römischen Recht bekannte und daher auch noch jetztunterworfene Verhältnisse: instllor instllvris, — plurosmstllores (llvisis ollioiis, — nun ciivisis dillens, — imaller sine allere guiä Aeral. — 4. Die sämmtlichenVerwalter contrahiren unter der Firma der Gesellschaft.Die' Firma, der Name, unter welchem die Gesellschaft

1) Das Folgende, schon oben tz. 36 bemerkt, wird hierdes Zusammenhangs wegen wiederholt.