Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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Z. 45. Verwaltung.

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für verschiedene Geschäftsgebiete verschiedene Verwalterselbständig neben einander (mehrere Contors, Bureaus,Etablissements); es sind für dasselbe Geschäftögebiet ver-schiedene Verwalter unter einander, also mit untergeord-neten Geschäftsgebieten. Der Übergeordnete, so wie derUntergeordnete ist ein Einzelner oder ein Ausschuß. DieNamen sind sehr verschieden: ein Directorialrath unter ei-nem Präsidenten steht über der Direktion, die einen Di-rektor und einen Subdirector hat, und unter der Bot-mäßigkeit der Direktion stehen Agenten, Bevollmächtigte,Complementare, welche Buchführer, Correspondenten, Cas-sirer, unter sich haben. Über allen diesen Personen stehtdie Generalversammlung. Der Abstufungen sind mehroder weniger je nach der Ausdehnung des Geschäftes, derübergeordnete Verwalter wählt in der Regel den unter-geordneten, oft ist die Wählbarkeit für die eine oder an-dere Charge durch den Besitz einer Mehrzahl von Actienbedingt. 3. Juristisch diese Verhältnisse aufgefaßt, sosteht unter der Generalversammlung, als der Principalschaft,unmittelbar ein oder mehrere Jnstitoren, und unter der-selben mittelbar und unmittelbar unter diesen wieder einoder mehrere Jnstitoren, und so weiter fort, wobei denndie Procura einem Einzelnen allein, oder nur in der Ge-sammtheit mit mehreren ertheilt ist. Es sind dies lauterdem römischen Recht bekannte und daher auch noch jetztunterworfene Verhältnisse: instllor instllvris, plurosmstllores (llvisis ollioiis, nun ciivisis dillens, imaller sine allere guiä Aeral. 4. Die sämmtlichenVerwalter contrahiren unter der Firma der Gesellschaft.Die' Firma, der Name, unter welchem die Gesellschaft

1) Das Folgende, schon oben tz. 36 bemerkt, wird hierdes Zusammenhangs wegen wiederholt.