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Dritter Theil.
Die Waare.
Creditpapicre.
Cred itpapiereZu den Waaren, die ihrer Na-tur nach rechtliche Verhältnisse erzeugen, gehören insbe-sondere die Creditpapiere. Der Handel mit ihnenist der Papierhandel, in dessen Gegensatz man den eigent-lichen Waarenhandel auffuhrt. Den Papierhandel, wieden Geldhandeltreibt der Banquiers Creditpapiere
Die Waare. Narguarä S. 163—196. Atraselia.S. 374—379. 392. 393. Die Waarenkenntniß gehört soweitund nur soweit hierher, als sie eine Rechtskenntniß ist.
1) Über Creditpapiere: ?. L. lZsuelmi- ti-aitä eomplst äsious las Papisrs äs orääit äs sommsres. ?aris 1808. 2 Bände.(Es ist aber zuvörderst nur Bd. 1. S. 19 — 189. zu beachten.Im Ferneren handelt daö Werk vom Wechselrecht). Mitter-maicr tz. 273. 274. Über den Papierhandel: Ran Vwlehre.tz. 437—441. Vwpolitik §. 316.
2) Die einzelnen Wechselgeschäfte sind nicht Tausch-, son-dern Kaufgeschäfte, denn das von den Kunden gegebene Geldkommt als Geld, als bloßes Tauschmittel, nicht als Gegen-stand des Tausches in Betracht. Mit Unrecht bestreitet v.Bangerow Pandekten Bd. 4. S. 493. die Möglichkeit einesGeldkaufes.
3) OoäiAo sommsrelal. ^.rt. 87—91. 307. 308. 430—