Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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Die Creditpapiere.

Papier auf Inhaber, so hat der Käufer keinen Anspruchgegen ihn. Denn die Legitimation des Käufers gegenden Schuldner, also der Genuß der Forderung flmborolioero) ist dadurch nicht gehindert, und der Vindicationeines Dritten kann der Käufer nur dann unterliegen,wenn er in bösem Glauben das Papier genommen hat,ein Umstand, welcher aber auch seinem Regreß gegen sei-nen Verkäufer entgegensteht.

Vindication der Papiere auf Inhaber.

Vindication der Papiere auf Inhaber. I.Die Statthaftigkeit der Vindication von Papierenauf Inhaber wird vielfach durch die Berufung auf dienun einmal recipirten Sätze des römischen Rechtes, welchesich auf die Vindication aller körperlichen Vermögensob-jecte, sogar, auch von Geld ^ bezögen, vertheidigt. Dabeiwird denn aber die Frage, ob nicht durch die eigenthüm-liche Natur dieser Papiere die Vindication ausgeschlossenwerde, entweder ganz übergangen, oder ohne weitere, oderwenigstens ohne die gehörige Würdigung der Frage ver-neint II. Die Unstatthaft igkeit vertheidigt G ö n-

Gerber deutsches Pr. R. H. 160., und Renaud a. a. O. S.345. Note 74. Vgl. unten tz. 120. Note 21.

1) Daß Geld vindicirt werden darf, hat keinen Zweifel.1^. 78. 1^. 94. H. 2. O. äs solutionidus. (46. 3.) 4,. 11. H. 2.I.. 14. I.. 31. H. 1. v. äs R. v. (12. 1.).

2) Die Statthaftigkeit wird behauptet namentlich in: Xinäguasstiones korsnsss. Bd. 3. Uo. 26. Geiger und Glück merk-würdige Rechtfälle. Bd. 3. Abh. 38. Mittermaier. Aufl. 5.und 6. Z. 274. Xo. III. vgl. auch §. 352. No. VIII. Soauch von Savigny a. a. O. §. 66 68, rein aus dem Ge-