Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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der Vernichtung vollständig bewiesen ist, kann der Schuld-ner ohne vorherige Amortisation sicher zahlen. Fällt nunsogar die Pflicht des Schuldners zur Zahlung überhauptweg, so bedarf es natürlich gar keiner Amortisation, wienamentlich wenn das Papier nicht lediglich Beweisurkunde,sondern überdies Bedingung der Forderung ist, so daßdurch die Vernichtung des Papieres die Forderung erlischt.Dies versteht sich aber nie und nimmer von selbst, liegtnicht in der Natur eines Papieres auf Inhaber, sondernbedarf der deutlichsten Erklärung

3) So auch Seuffert Archiv Bd. 3. Ho. 193. (O. A. G.zu Cassel). Frankfurter Sammlung von Römer. Bd. 1. Heft 1.Ho. II. S. 48. Savigny Obligationcnrecht. Bd. 2. S. 180.Das Gegentheil, daß durch die Vernichtung des Papieres dieForderung erlösche, wird, kaum glaublich, von einigen Schrift-stellern behauptet, welche die Folgen dieses Satzes nicht be-dacht haben.

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