Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
241
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Vierter Theil.

Die Handelsgeschäfte.

Einleitung.

tz- 57.

Einleitung. Insbesondere Anerbieten und Acceptation.

Einleitung*. 1. Die meisten Handelsgeschäftewerden nicht unter Anwesenden, sondern unter Abwesen-den entweder durch Bevollmächtigte, oder mündliche Be-stellung durch Boten, oder schriftlich durch Briefe, Cor-respondenz, abgeschlossen '. 2. Das Anerbieten, auchdas noch so vollständig gestellte, darf der Offerent, solange es nur noch ein Anerbieten ist, zurücknehmen'".Nicht aber mehr dann, wenn es durch gehörige ^ Accepta-

Die Handelsgeschäfte, cko. dliäsr traetatus äs eontras-tibus msroatorum. Bei Ktrasolra äs msreatura S. 563576.

H tilääiKS äs somsreio. ^,rt. 234263. LoäiKS som-msreial. ^.rt. 241271. Entwurf für Württemberg . Art.285328. und Motive dazu S. 245 297.

1) ?sr ss st eoram, xsr intsrnrmtiuin, xsr sxistolam, xsralium. ÜberAuslegung der unter Abwesenden geschlossenenVerträge" vgl. Wächter im Archiv f. d. civ. Praxis Bd. 19.No. V. S. 114 125.

1a) Lehrreicher Fall in Seuffert Archiv. Bd. 4. Us. 33.S. 6569.

2) Was das heiße vgl. unten Xo. 4.

Thdl 's Handelsrecht. 1r Bd. Ze Aufl. 16