Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
277
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Prellerei k. Es darf nicht wider Treu und Glaubenauf die Billigung oder Bewilligung dieses Preises ein-gewirkt seyn, also kein clvlus vorliegen^. Ein solcherist z. B. nicht vorhanden, wenn der Verkäufer in einerAuction Scheinkäufer bieten läßt oder frühere GeboteAnderer wahrhcitswidrig erwähnt °°°, wohl aber, wenn ereinen Scheinmiether sendet^, oder wenn er ernstlich ver-sichert: man erhalte die Waare nirgends wohlfeiler

§. 65.

Kaufpreis.

(Berechnung, Verzinsung.)

5. Berechnung des Preises» Der bedungeneKaufpreis ist nur auf die gekaufte Waare, nicht auch aufderen Emballage zu beziehen wenn nicht ein Anderesberedet ist, oder nach Gesetz oder Gewohnheit gilt. Da-her muß bei Waaren, welche nach dem Gewicht verkauftwerden, der nach Gewichttheilen bestimmte ° Kaufpreisfür das Ganze nach dem Nettogewicht berechnet, und also,wenn der Preis nach dem Bruttogewicht bestimmt ist,die Tara, wenn sie nicht bereits vorher ausgemittelt ist,

23) Iv. 4. D. 1t). O. äs isseinä. vsuä. (4. 44.) Oolussinptoris gualitats kasti uou guautltats pretii asstimatur.

24) I,. 22. §. 3. I,. 23. v. loeati (19. 2.)

25) I.. 22. §. 3. v. mauäati. (17. 1.)

25a) Bremer Sammlung Bd. 2. Heft l. S. 243. 244.(auch Seuffert Archiv Bd. 2. Xo. 161.)

26) 1^. 49. xr. O. äs aetion. X. V. (19. 1).

27) Seuffert Archiv Bd. 2. Xo. 167.

1) Vgl. Rechtsfälle Bd. 2. S. 123 125. UngrischerXVI. Gesetzartikel, tz. 53. 54.

2) Anders natürlich wenn z. B. gekauft ist: dieses FaßKasse so wie es da ist.