Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
278
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Der Kauf und Verkauf.

nachträglich ausgemittelt werden. Diese genaue Ausmit-telung der Tara ist aber weit seltener, als eine ungefähreTaxation des Taragewichtes, welches dann von dem Brut-togewicht abgezogen wird. Diese Taxation geschieht aufverschiedene Weise ^ (oft nach Procenten)^, welche häufigals Üsance feststeht. Übrigens wird zuweilen dem Käu-fer der Kaufpreis nicht nach dem vollen Nettogewicht be-rechnet, sondern ein Theil desselben nicht in Anschlag ge-bracht, welcher Gutgewicht^ heißt. Dieses wird gewöhn-lich von dem Grossisten dem Detaillisten zugestanden, alsein Ersatz für den kleinen Ausschlag am Gewicht, dendieser beim Kleinverkauf seinen Abnehmern giebt. Die-serAbzug aufs Gewicht" ist ein Nachlaß an dem ur-sprünglich gedachten Kaufpreis. 6. Verzinsung desPreises Den noch nicht bezahlten Kaufpreis muß derKäufer verzinsen 1. von der Zeit an, wo ihm die Waareübergeben worden ist, weil er von nun an den Genußder Sache hat Die Zinspflicht fällt weg, wenn der

3) Vgl. Kegel der Handel in Hamburg. Hamburg 1806.Bd. 1. S. 403. 404. und die dann folgende Tabelle VII. inder fünften Rubrik.

4) Archiv für das Handelsrecht. Bd. 2. S. 577. 578.Busch Darstellung. Bd. 1. S. 160163.

5) Busch Darstellung. Bd. 1. S. 163. 164. tz. 6.

6) Bender engeres H. R. §. 160. S. 354357. PöhlsHandelsrecht. S. 176. 177. 295. 236. Mittermaier tz. 562.Nürnberger Sammlung nürnbergischer H. R. Gewohnheiten.S. 5 9.

7) I.. 13. H. 1921. v. äs ast. L. V. (19. 1.) D. 34.O. äs nsnris. (22. 1.) I,. 5. d. äs aet. D. V. (4. 49.) D. 18.§. 1. O. äs nsuris. (22. 1.) !/. 2. 0. soä. (4. 32.) SeuffertArchiv Bd. 6. dlo. 182. Anders der OoäiKv sonimsreial.^,rt. 490. 462.