tz. 67. ConscnS.
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Gattung. Hieher das übersenden einer gewöhnlichenEmpfehlungskarte, oder sonst eines Circnlars, mit bloßerAngabe der Gegenstände der Handlung. Es liegt nur dieEinleitung zu einem Verkauf, die Erklärung, Verkäuferseyn zu mögen, vor, das Anerbieten ist so allgemein, daßein bloßes Ja keinen Kauf machen kannH eine Antwortmit weiterer Bestimmung bedarf aber der Zustimmungdes ersten Offerenten. Eben so ist es, wenn I). nurdie Gattung und die Qualität angegeben ist. Hieherdie specificirte Empfehlungskarte, die Probe, und die of-fenen Stellen eines Preiscourants. Eben so, wenn o.Gattung, Qualität und Preis angegeben ist, wohin dieausgefüllten Stellen eines Preiscourants und das Zusen-den einer Probe mit Preisangabe gehören; das Anerbie-ten ist freilich detaillirter, aber da der Offerent gar keinQuantum angeboten hat, so muß er jedes in der Ant-wort verlangte, auch das geringste, erst billigend Da-her ist die Clausel: man biete an frei von Obligo, oder:liefere nur wenn die Waare noch unvergeben sei, hierunnöthig. In allen diesen drei Fällen ist also nicht einAntrag, sondern der Versuch, einen Antrag zu erhalten,gemacht. Wenn aber ä. Gattung, Qualität, Preis undQuantität angegeben ist, wohin der Preisconrant mit derNotiz eines für den Adressaten bereit liegenden Vorrathsvon bestimmter Größe, und die Probe von dieser Notizund Angabe des Preises begleitet, gehört, so macht der
4) Ii. 94. I,. 74. 75. xr. v. äs V. 0. (45. 1.).
5) 4,. 115. pr. O. äs V. O. (45.1.). Bülow und Hagc-mann praktische Erörterungen. Bd. 6. Nr. 8. S. 56—59.Bcnder engeres H. R. h. 77. Nr. 6. Fischer österr. H. R.tz. 133. Treitschke Kaufcontract. S. 58. tz. 35. Nur nichtdie hier geltend gemachten Gründe.