Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
291
Einzelbild herunterladen
 

H. 69. Baarkauf. Creditkauf. Pränumerationskauf. 291

senden Rechnung die Zahlung bis zum Rechnungsabschlußausgesetzt. Der letztere findet meistens jährlich oder halb-jährlich Statt, zuweilen aber auch in längeren oder kür-zeren Zeitfristen. Eine frühere Mahnung ist effectlos ".II. Ist keine Zahlungsfrist beredet, so wird die Zahlungs-zeit nothwendig durch Mahnung bestimmt. Wenn dannder Verkäufer nicht bei der Lieferung gemahnt und diesofortige Zahlung verlangt hat, so daß also erst hinterherdie Mahnung erfolgen muß, und selbst das richterlicheErmessen bevorstehen kann^, so ist er offenbar um dasGeld, wie um die Sicherheit in der Waare unbekümmertgewesen, und hat persönliches Vertrauen geschenkt. III. Je-der Zweifel schwindet, mag eine Zahlungsfrist beredetseyn, oder nicht, wenn der Verkäufer noch für eine an-derweitige Sicherheit, durch Pfand, Bürgen, fremdesWechselaccept", gesorgt hat, dann darf die Sicherheitdurch das Eigenthum als aufgegeben gelten. Denn es solleine bedungene Sicherheit, was den Eigenthumsüberganganlangt, statt der Zahlung gelten, bei der neuen sicht-baren Sicherheit ein Tausch der Sicherheit angenommen

erforderlichen Zeit auch noch eine billige Zahlungsfrist für denAcccptanten enthält. Vgl. Cropp a. a. O. S. 427432.

11) 49. §.3. I). äs V. 0. (45. 1.). Die übermachungder Rechnung kann vor der Zeit, wo der Käufer zahlungspflich-tig ist, nicht als Mahnung gelten, ob nach derselben, entschei-den die Umstände. Wenn auf Bitte Übermacht: keine Mahnung.Im Zweifel nicht Mahnung. I,. 47. v. äs 0. st (44. 7.)Vgl. oben §. 65. N. 9.

12) D. 21. O. äs juäieiis. (5. 1.) 4,. 21. ß. 1.4). äs von-stit. Pse. (13. 5..) 4,. 71. H. 2. äs löKatis I. (30.) 4,. 105. 4).äs solutionilzus (46. 3.)

13) Der Verkäufer bedingt sich häusig, daß er für denBetrag auf ein anderes Haus ziehen dürfe.

19"°