Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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Der Kauf und Verkauf.

werden Übrigens kann alles Gesagte durch

die besonderen Unistände des einzelnen Falles eine Modi-fikation erleiden müssen, da ganz durchgreifende Regelnfür die Meinung sich nicht geben lassen.

§. 48.

Tagskauf. Licferungskauf.

Das Kaufgeschäft wird oft ein Lieferungskaufgenannt, so daß es dann im Gegensatz eines unter an-dern Verhältnissen stehenden Kaufes gedacht wird, für die-sen ist der Ausdruck Tagskauf gebräuchlich. I. DerUnterschied wird nirgends, weder in: Verkehr noch in derDoctrin, gleichmäßig und durchgreifend gedacht DieDoctrin, will sie der schwankenden Bedeutung im Verkehrsich anschließen, und diese auf einen allgemeinen Gedankenfixiren, darf den Unterschied weder 1. darauf stellen, obdie Zeit der Lieferung bedungen worden ist, oder nicht',

14) Vgl. oben die Stellen der Note 4.

*) Vgl. preußisches Landrecht. Th. l. Tit . I I. tz. 98l987. (Dazu: Haffenpflug über das Lieferungsgeschäft. Berlin 1846.) Entwurf für Württemberg. Art. 362368. 372. 373.Motive dazu S. 334333. 346342.

a) Was Brinckmann H. R. §. 89. h. 97. Note 5. h. 93.

I. 2. und Note 9. tz. 166 (S. 377) über den Licferungs-kauf sagt, ist so lange unprüfbar und unanwendbar, als ersich der Bestimmung des Begriffes entzieht.

1) Man wird einen Kauf, bei welchem die Contrahentendie zum sogenanntenEmpfang" der vorräthigen Waare ihnenbequemste Zeit besprechen und festsetzen, nicht einen Lieferungs-kauf nennen wollen, sollte der Empfang auch auf Wochen hin-ausgerückt seyn. Und umgekehrt: man wird, wenn die Waareerst gefertigt werden soll, den Kauf einen Lieferungskauf nen-nen, wenn auch die Zeit der Lieferung unbestimmt gelassen,vorläufig der Discretion des Verkäufers anheim gegeben ist.