H. 7l>. Tagökauf. Lieferungskauf. 293
noch 2. darauf, ob der Verkauf in ^snoro oder auf einespeeios geschlossen ward, noch 3. darauf, ob der Verkäu-fer die Waare vorräthig hat oder nicht, obgleich diesesCriterium dadurch unterstützt wird, daß man einen Kauf„auf Lieferung" nennt a. wenn die Waare erst fertig ge-arbeitet werden soll, b. wenn die Waare noch nicht amPlatz, obgleich für Rechnung des Verkäufers unterwegsist, e. wenn der Verkäufer die Waare erst hinterher an-schaffen will, entweder indem er auf Sinken des Preisesspeculirt, oder ohne das, da er durch die Verschiedenheitder Preise speculirt, weil ihm der Vorrath ausgegangenist. Sondern man muß, scheint es, 4. den Unterschiedso stellen: je nachdem in Folge der Kaufbedingungen dieLieferung (die Tradition) der Waare sofort nach demAbschluß (der Perfection) des Kaufes, oder erst einigeZeit nach demselben geschehen soll, ist der Kauf ein Tagö-kauf, Tagögeschäst, oder ein Lieferungskauf, Lieferungs-geschäft. Das „sofort" stellt sich am strengsten heraus,wenn die verkaufte Waare in pruesentia ist, so daß derKäufer den Besitz schon cxmlis et ulleetu erwirbt^, esbraucht aber nicht so eng genommen zu werden, so wiedas „nach einiger Zeit" nicht zu weit zu nehmen ist, dennes vergehen bedungener Maaßen bei einem Tagökauf zwi-schen dem Abschluß und der Lieferung nicht bloß Stun-den, sondern selbst Tage und längere Zeit, und auf derandern Seite widerstrebt es dem Lieferungskauf nicht, daßdie Zwischenzeit auf eine Stunde und weniger Zeitbeschränkt ist. Der Unterschied liegt nämlich in einer den
2) Dann fällt die Perfection und Tradition in einen Mo-ment zusammen, wenn gleich juristisch die letztere als der er-steren nachfolgend zu denken ist.