Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
294
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Der Kauf und Verkauf.

Umständen nach verschiedenen Zeit, und die ge-nauere Fixirung derselben im einzelnen Fall ist ebennach dem Grunde zu machen, weßhalb man auf denUnterschied, auf welchen oft wenig oder gar nichts an-kommt^, Gewicht legt^. II. Die Zeit der Lieferungkann bedungen seyn, wo dieses nicht ist, ist die Meinungder Contrahenten aus den Umständen zu entnehmend

III. Der Kauf ist perfect, nur die Lieferung, also die Er-füllung, hinausgeschoben. Spätere Umstände, wenn sienicht als Resolutivbedingung gelten sollen, ändern an demVorhandenseyn (der Rechtsbeständigkeit) des Kaufes undan dessen Bedingungen, z.B. dem Preise, nichts. DieseUmstände treffen als Vortheil und Nachtheil den Käufer.

IV. Dem Lieferungögeschäft kann ein reines Differenzge-schäft unterliegen, so daß die Meinung der Contrahenteneine andere ist, als die Form besagt. Ist dieses der Fall,so ist das Geschäft, da bei jeder Simulation die Meinungentscheidet, als Differenzgeschäft zu behandeln. Daß esder Fall sei, muß aber, wie jede Simulation, von dem,der dies behauptet, dargethan werden, denn es ist kein

3) Ob eine emxtio veuäitio Lud äis sei oder nicht, ist ofteine ganz irrelevante Frage.

4) Macht man die Unterscheidung deßhalb, um zu be-zeichnen, wie nur unter bestimmten Voraussetzungen auf dasSinken des Preises speculirt werden kann, nämlich wohl durcheinen Lieferungsverkauf, nicht aber durch einen Tagsverkauf,dann ist das Kriterium darin zu setzen: ob mittlerweile dieSpeculation realifirt werden kann. Vgl. meinen Verkehr mitStaatspapieren. S. 1416. Auf einen Lieferungskauf in die-sem Sinn ist die Frage zu beziehen: ob in dem Lieferungsge-schäft ein reines Disserenzgeschäft liege?

5) Z.B. wie viel Zeit ist zur Verfertigung nöthig? d-.S8.H. 1. O. looati f19. 2.).