ß. 70. Tagskauf. Liefcrungskauf.
Grund vorhanden, ohne weitere Untersuchung der Um-stände die Simulation als vorhanden anzunehmen, oderauch nur zu behaupten, daß sie in der Regel vorliege".V. Mit dem Tagskauf und Lieferungskauf ist der Con-tantkauf und Creditkauf nicht zu verwechseln. Es ist viel-mehr das Lieferungsgeschäst eben so wie das Tagsgeschäftentweder ein Contantkauf oder ein Creditkauf
6) Vgl. meinen Verkehr mit Staatspapieren. S.230—234.Zeitschrift für Rechtspflege und Verwaltung für Sachsen. NeueFolge. Herausgeg. von Tauchnitz und Sperber. Bd. 4. 1843.Xo. XII. S. 130—156.
7) Vgl. meinen Verkehr mit StaatSpapieren S. 25. 26.Wenn Bender Verkehr S. 369. den Contantkauf, den KaufZug um Zug, den Kauf xsr onssa, den Kauf gegenBaares für gleichbedeutend mit Tagskauf erklärt, so ist da-bei übersehen, daß jene vier Ausdrücke in der kaufmännischen,wie in der juristischen Sprache anerkannt sind, um ein Ver-hältniß des Kaufes in Hinsicht auf die für die Zahlung desKaufpreises festgesetzte Zeit zu bezeichnen, ein Verhältniß, wel-ches auch bei dem Liefcrungskauf vorkommen kann. Eben sowenig darf man mit Bender a. a. O. S. 379. für gleichbe-deutend mit Lieferungskauf die Ausdrücke Zeitkauf (KaufaufZeit), Zielkauf (Kauf auf Ziel), Kauf auf Frist erklären.Denn alle diese Ausdrücke, welche an sich es zweifelhast lassen,ob die Lieferung der verkauften Sache, oder die Zahlung desKaufpreises vertagt ist, werden in der kaufmännischen, wie inder juristischen Sprache gewöhnlicher gebraucht, um die Befri-stung der Zahlung des Kaufpreises zu bezeichnen, und diese istnicht ausschließlich dem Lieferungskauf eigen, sondern kann auchbei dem Tagskauf vorkommen. Von den Ausdrücken Ter-minal kauf, womit Bender den Lieferungskauf, und Kaufgegen unmittelbaren Umsatz, womit er den Tagskaufbezeichnet, ist der erste an sich zweideutig, indem er eben sowohlden hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises, als den hinsicht-lich der Lieferung gesetzten Termin andeuten kann, und der