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Der Kauf und Verkauf.
auf Besicht (auf Probe), nach derselben ein Handel nachProbe vor
§- 72.
Kauf nach Probe.
Kauf nach Probe', nach Muster. I. Abschluß.Der Kauf wird auf die Grundlage einer Probe abge-schlossen eine der Probe entsprechende Waare wird ver-kauft, eine solche ist der Verkäufer zu liefern, der Käuferanzunehmen verpflichtet. Die Beziehung auf die Probeenthält die Zusicherung der aus der Probe ersichtlichen Be-schaffenheit der Waare, ein äietum et prvmissum. DasGeschäft ist an sich ein unbedingtes^. II. Erfüllung.Ob die gelieferte Waare probemäßig sei, wird durch Ver-gleichung derselben mit der Probe untersucht. Wenn sieprobemäßig ist, muß der Käufer sie annehmen, ist sie es
27) Über die Verbindung der Klausel: auf Besicht mit der:nach der Probe zu einem ganz andern Zweck vgl. Cropp S.220—224. tz. 10—12.
1) (üscliKo äs eomsrdo. ^.rt. 362. Cropp in Hcise undCropp Abhandlungen Bd. 1. S. 203-224.
1a) Beispiel: Seussert Archiv Bd. 5. dlo. 129. S. 150.131.
2) Über alles Vorige: Cropp S. 208 — 211. — DasGeschäft ist an sich ein unbedingtes, gleichviel ob einebestimmte Parthie, als eine sxeeiss, oder ob in Asnsrs ver-kauft worden ist. Mit Unrecht behauptet Trcitschke Kaufcon-tract §. 46. S. 86. 87.: im ersteren Fall liege ein (suspen-siv) bedingtes, und nur im zweiten ein unbedingtes Geschäftvor, (aus seinen Gründen folgt die Bedingung auch für denzweiten Fall), und Cropp habe nur von dem zweiten Fall ge-sprochen, dies anzunehmen, bietet die Abhandlung von Croppkeinen Grund, wenn sie gleich dieser zwei Arten, wie dem Ge-genstande nach ein Kauf nach Probe vorkommen kann, nir-gends ausdrücklich gedenkt.