Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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§. 74. Übergang der Gefahr. 311

men müssen, sie muß also contractmäßig, namentlich pro-bemäßig und ohne Fehler gewesen seyn Unzweifelhaft1. wenn die ausgeschiedene species kaufcshalbcr demKäufer tradirt ist". Denn die Tradition bindet beideTheile, diese Ausscheidung als sie bindend, diese ausge-schiedene speeiss als Object ihres Kaufes anzusehen.Die Tradition, als solche, ist aber nicht das entscheidendeMoment das Tragen der Gefahr ist von dem Eigen-

Zeugen erklärt, 4. gepackt und an den Käufer adressirt, 5. anseinen, des Verkäufers, Spediteur, Fuhrmann, Schiffer, Be-dienten, zur Beförderung an den Käufer übergeben. 6. DieWaare ist am Bestimmungsort angekommen. Der altonaerVerkäufer hat das von ihm für den Hamburger Käufer be-stimmte Faß Leinöl vor das Haus des Käufers fahren lassen,wo es beim Abladen vom Wagen stürzt und zerbricht. Rechts-fälle Bd. 2. S. 113i17. Beide Kammern des HamburgerHandelsgerichts: Gefahr des Verkäufers. 7. Der Verkäuferhat den einen oder andern dieser Umstände oder sämmtliche ineinem für den Käufer bestimmten Brief geschrieben, der Briefist noch in seiner Hand, unterwegs, in den Händen des Käu-fers, vom Käufer gelesen. Übrigens kann die Ausscheidungauch durch den Käufer geschehen, dem z. B. der Verkäuferauf die Bestellung statt zwei Loose fünf Loose sendet, indemer drei offerirt. Frankfurter Sammlung von Römer. Bd. 1.S. 76 78.

2) U. 37. I). loeati (19. 2.) ckstiimöfltnm ack loeatoramita xsotmst, si tals oxus luit, ut xrodaii äslzoret.

3) Ungrischer XVI. Gesetzartikel §. 36.

4) ik,. 8. pr. O. ll. t. Xam pei-kaota smxticmo ....Z. 3. I. ä<z amxtioiie (3. 24) xerieulum statim LmxwremzzLrtiiwt, tamstsi alllluo sa ras swxtmi traäita von sit. U. 16.O. ü. t. (18. 6.) 1k,. 15. O. äs äotium (23. 3.) I-. 5.H. 2. D. äs issemstömlÄ vsucl. (18. 5.) U. 6. O. 1i. t. (4. 48.).Dem Satz, daß die Tradition nicht entscheidet, steht nicht ent-