Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
351
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tz. 83. Empfangbarkeit der Waare. 351

rung verlangt, die geschehene aber zurückweiset. DiesemWollen steht, da es nur auf dem Versprochenen beharrt,nichts entgegen. Daneben ist die Forderung begründetdes Interesse, daß zur rechten Zeit nicht die contractlicheLieferung, sondern die andere geschah, und falls sie auchspäter ausbleibt, daß sie überhaupt nicht geschah. 2. Daßer die nachherige Lieferung zurückweiset, und indem er dieempfangene Waare zur Disposition des Verkäufers stellt,den Kaufpreis einbehält oder zurückfordert. Damit istallerdings eine Rescission des Kaufes gestattet; soweit derKäufer diese offensiv zu verfolgen hat, steht ihm unzwei-felhaft die aelio empti zu Daneben kann er ein wei-teres Interesse, mittelst dieser Klage oder durch Einreden,verfolgen nach Nkaaßgabe des bei Note 6 und 7. Ge-sagten. Die uetiv empli auf Rescission setzt aber Gründevoraus, weßhalb nunmehr den Käufer der Empfang em-pfangbarer Waare belastet, das richterliche Ermessen hatzu würdigen, ob sie vernünftig und nicht Chicane sindals ein durchschlagender Grund ist der Ablauf eines bere-deten üio8 anzusehen 3. Daß er die nachherige Liefe-rung zurückweiset, die geschehene aber soweit anerkennt,daß er sie nicht rückgängig macht, und das Interesse, daßdie Waare nicht contractmäßig ist, geltend machtDa-hin gehört namentlich Decort am Kaufpreis u. Diesoweitige Anerkennung der geschehenen Leistung, das Be-ll) 4,. 11. A. 3. 5. I). 6s aotionihus smpti. (19. 1.).

12) 135. Z. 2. i. 5. v. äs V. 0. (45. 1.).

13) Vgl. unten tz. 87.

13a) Beispiel: Frankfurter Sammlung von Römer. Bd. l.Xo. XXXI. S. 148153. Ein auch durch den Gang derVerhandlungen interessanter Fall.

14) I.. 13. H. 4. O. äs aet. smzzti. (19. 1.)