Dcr Kauf und Verkauf.
halten der empfangenen Waare dem Verkäufer gegenüber,steht ihm als ein Recht zu, ohne Zweifel dann, wenn erüber die Waare bereits anderweitig so disponirt hat, daßer wegen der Rechte Anderer an derselben nicht mehr will-kürlich über sie schalten kann, z.B. sie verkauft hat, dennes gehört zu seinem Interesse, daß seine Disposition be-stehen bleibt, oder auch es ist eine Iionn ücls emmumtio,aber auch dann, wenn die Waare noch juristisch unange-tastet bei ihm ist, denn der Verkäufer, welcher die gehö-rige Lieferung durch eine andere surrogirt, darf nicht selbstsein Factum anfechten*, b. Die soweitige Anerkennungder geschehenen Lieferung giebt dem Käufer das Recht, dienachherige contractliche Lieferung zurückzuweisen, denn dader Verkäufer anfangs jene statt dieser geltend machenwollte, so muß er auch hinterher jene statt dieser aner-kennen. e. Die soweitige Anerkennung steht dem Rechtauf das Interesse, daß die Waare nicht contractmäßigist, nicht entgegen, denn dieses Recht darf weder durch dieDisposition noch durch das reine Behalten als aufgegebenerachtet werden, weil aus der Geltendmachung dieses Rechtsder Verzicht auf jenes Recht nicht nothwendig folgt".
*) Der vorstehenden Meinung unter a stimmt im Resultatbei Treitschke in Richters Jahrbüchern 1843. S. 711.
15) Auf die Frage: ob durch die Disposition das Rechtauf Decort am Kaufpreise aufgehoben werde, ist die Abhand-lung von von Berg juristische Beobachtungen und Rechtsfälle.Bd. 2. Hannover 1804. S.123—147 gerichtet, wo sie S.123—131. h. 8—10. verneint wird, ungefähr aus dem Grundeim Texte und unter der Voraussetzung, daß der Käufer „zurrechten Zeit die nöthigen Beweise von der Beschaffenheit derWaaren sich verschaffe", wodurch er denn so ipso die Vermu-thung einer unbedingten Billigung der Waare zerstöre. Überdiese Voraussetzung vgl. unten §. 85. Der Grund, der nach