Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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§. 85. Empfangbarkeit der Waare.

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anerkennen, einstweilen dasjenige wahrnehmen muß, wasder gegenwärtige Verkäufer selbst wahrnehmen würde'.Diese Grundsätzeauf der Nothwendigkeit beruhend,sind aber nur dann anzuwenden, wenn an dem Ankunfts-ort Niemand vorhanden ist, dem der Besteller die Wahr-nehmung des Interesse des Absenders mit Vertrauen über-lassen kann, und der sich dem zu unterziehen bereit ist;findet sich dagegen ein solcher Dritter, sei es zufolge Auf-trages des Absenders oder als nk^ciliorum Akstor, sokann der Empfänger um so sicherer ihm die erwähnte

9) Die Gründe für die Beweislast des Käufers könnennoch concreter seyn. l. In der Sache X. o. 3. hatte der be-klagte Käufer eine ausdrückliche Garantie darüber verlangt, daßdie an ihn abgesandte Waare von durchaus erster Qualität sei,und als der Verkäufer hierauf auf sein Ehrenwort versicherte,daß dieselbe wirklich weißes Glas von erster Qualität sei, er-wiedert: diese ihm gegebene Versicherung genüge ihm. DasOberappellationsgericht der vier freien Städte nahm an: darinliege die bestimmte Erklärung, daß der Beklagte sich lediglichauf die Rechtlichkeit des Klägers verlassen, und wegen derGüte der Waare, ingleichen wegen der Erfüllung der Zusagekeinen weiteren Beweis verlangen wolle, und daraus folgedenn von selbst, daß, nachdem er dem Kläger einmal diesesVertrauen geschenkt, die nähere Untersuchung der Waare un-terlassen, und selbst zum Theil weiter darüber disponirt habe,nunmehr er beweisen müsse, daß er in diesem seinem Vertrauengetäuscht worden sei, und statt untadelhafter der Zusage ge-mäßen Waare vielmehr schlechtes und mit Mängeln behaftetesGlaS empfangen habe. 2. Ein anderer Fall: Hamburger Samm-lung Bd. 1. S. 1102. 1103.

10) Für sie istein auf Treu und Glauben gegründetesHerkommen, und ohne diese Grundsätze würde ein Handel indie Fremde kaum bestehen können." So das O. A. G. derv. fr. St. D. Dagegen Brinckmann H. R. §.68. Note 15.mit Berufung auf seine Erfahrung.